Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2014 muss für den ZDF-Staatsvertrag „eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ – und damit die „Staatsferne“ des Fernsehrates selbst – grundlegend sein.

Property Value
dbo:abstract
  • Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2014 muss für den ZDF-Staatsvertrag „eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ – und damit die „Staatsferne“ des Fernsehrates selbst – grundlegend sein. Der Fernsehrat tritt in der Regel vier Mal pro Jahr zusammen. Die Vorlagen an den Fernsehrat werden in den ständigen Ausschüssen des Gremiums vorberaten. Des Weiteren wählt der Fernsehrat acht Mitglieder für den ZDF-Verwaltungsrat, die keiner Regierung oder gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen. Am 8. Juli 2016 wählte der Fernsehrat aus seiner Mitte Marlehn Thieme zur Vorsitzenden, die damit Ruprecht Polenz (2002–2016) im Amte ablöst. In das auf zwei Jahre gewählte Präsidium wurden zudem Wilhelm Schmidt als erster Stellvertretender Vorsitzender sowie als weitere Stellvertreter Cornelia Füllkrug-Weitzel und Achim Dercks gewählt. Der Fernsehrat ist auch der Ansprechpartner für die Zuschauer. (de)
  • Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2014 muss für den ZDF-Staatsvertrag „eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ – und damit die „Staatsferne“ des Fernsehrates selbst – grundlegend sein. Der Fernsehrat tritt in der Regel vier Mal pro Jahr zusammen. Die Vorlagen an den Fernsehrat werden in den ständigen Ausschüssen des Gremiums vorberaten. Des Weiteren wählt der Fernsehrat acht Mitglieder für den ZDF-Verwaltungsrat, die keiner Regierung oder gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen. Am 8. Juli 2016 wählte der Fernsehrat aus seiner Mitte Marlehn Thieme zur Vorsitzenden, die damit Ruprecht Polenz (2002–2016) im Amte ablöst. In das auf zwei Jahre gewählte Präsidium wurden zudem Wilhelm Schmidt als erster Stellvertretender Vorsitzender sowie als weitere Stellvertreter Cornelia Füllkrug-Weitzel und Achim Dercks gewählt. Der Fernsehrat ist auch der Ansprechpartner für die Zuschauer. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 1210490 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156144992 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2014 muss für den ZDF-Staatsvertrag „eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ – und damit die „Staatsferne“ des Fernsehrates selbst – grundlegend sein. (de)
  • Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2014 muss für den ZDF-Staatsvertrag „eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ – und damit die „Staatsferne“ des Fernsehrates selbst – grundlegend sein. (de)
rdfs:label
  • ZDF-Fernsehrat (de)
  • ZDF-Fernsehrat (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:homepage
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of