Die York-Antwerpener Regeln (YAR, York Antwerp Rules) sind international vereinbarte Versicherungsregeln für die Verteilung von Kosten auf Schiff und Ladung im Falle einer großen Havarie. Sofern die YAR im Chartervertrag oder Konnossement vereinbart wurden, ersetzen sie die jeweiligen Regeln der Länder, beispielsweise §§ 700 bis 733 des Handelsgesetzbuchs in Deutschland. Andererseits kommt es vor, dass nationales Recht sich direkt auf die YAR bezieht, beispielsweise nennt das Schweizer Seeschifffahrtsgesetz (SR 747.30; § 122, Abs. 2) ausdrücklich die YAR-1974.

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  • Die York-Antwerpener Regeln (YAR, York Antwerp Rules) sind international vereinbarte Versicherungsregeln für die Verteilung von Kosten auf Schiff und Ladung im Falle einer großen Havarie. Sofern die YAR im Chartervertrag oder Konnossement vereinbart wurden, ersetzen sie die jeweiligen Regeln der Länder, beispielsweise §§ 700 bis 733 des Handelsgesetzbuchs in Deutschland. Andererseits kommt es vor, dass nationales Recht sich direkt auf die YAR bezieht, beispielsweise nennt das Schweizer Seeschifffahrtsgesetz (SR 747.30; § 122, Abs. 2) ausdrücklich die YAR-1974. Verwaltet und verabschiedet werden die YAR seit 1924 durch das in Antwerpen (Belgien) ansässige Comité Maritime International, einer internationalen Nichtregierungsorganisation zur Vereinheitlichung der Seerechtsnormen. Da die YAR den de-fakto-Standard in der Seeschifffahrt darstellen, leistet das CMI damit etwas, das internationale Vereinbarungen oder das UN-Handelsrecht nicht erreichten. (de)
  • Die York-Antwerpener Regeln (YAR, York Antwerp Rules) sind international vereinbarte Versicherungsregeln für die Verteilung von Kosten auf Schiff und Ladung im Falle einer großen Havarie. Sofern die YAR im Chartervertrag oder Konnossement vereinbart wurden, ersetzen sie die jeweiligen Regeln der Länder, beispielsweise §§ 700 bis 733 des Handelsgesetzbuchs in Deutschland. Andererseits kommt es vor, dass nationales Recht sich direkt auf die YAR bezieht, beispielsweise nennt das Schweizer Seeschifffahrtsgesetz (SR 747.30; § 122, Abs. 2) ausdrücklich die YAR-1974. Verwaltet und verabschiedet werden die YAR seit 1924 durch das in Antwerpen (Belgien) ansässige Comité Maritime International, einer internationalen Nichtregierungsorganisation zur Vereinheitlichung der Seerechtsnormen. Da die YAR den de-fakto-Standard in der Seeschifffahrt darstellen, leistet das CMI damit etwas, das internationale Vereinbarungen oder das UN-Handelsrecht nicht erreichten. (de)
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  • Die York-Antwerpener Regeln (YAR, York Antwerp Rules) sind international vereinbarte Versicherungsregeln für die Verteilung von Kosten auf Schiff und Ladung im Falle einer großen Havarie. Sofern die YAR im Chartervertrag oder Konnossement vereinbart wurden, ersetzen sie die jeweiligen Regeln der Länder, beispielsweise §§ 700 bis 733 des Handelsgesetzbuchs in Deutschland. Andererseits kommt es vor, dass nationales Recht sich direkt auf die YAR bezieht, beispielsweise nennt das Schweizer Seeschifffahrtsgesetz (SR 747.30; § 122, Abs. 2) ausdrücklich die YAR-1974. (de)
  • Die York-Antwerpener Regeln (YAR, York Antwerp Rules) sind international vereinbarte Versicherungsregeln für die Verteilung von Kosten auf Schiff und Ladung im Falle einer großen Havarie. Sofern die YAR im Chartervertrag oder Konnossement vereinbart wurden, ersetzen sie die jeweiligen Regeln der Länder, beispielsweise §§ 700 bis 733 des Handelsgesetzbuchs in Deutschland. Andererseits kommt es vor, dass nationales Recht sich direkt auf die YAR bezieht, beispielsweise nennt das Schweizer Seeschifffahrtsgesetz (SR 747.30; § 122, Abs. 2) ausdrücklich die YAR-1974. (de)
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