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- Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG) im Langtitel Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik vom 7. Mai 2010, ermöglicht Kredite für Griechenland, um die griechische Finanzkrise zu überwinden und den Euro zu stabilisieren. Mit dem WFStG setzte Deutschland den gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Eurozone gefassten Beschluss zu einem Finanzhilfepaket für Griechenland um, das mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) verbunden ist. Das Gesamtprogramm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden Euro übernimmt. Der deutsche Anteil an den Krediten beträgt über den gesamten Zeitraum hinweg rund 22,4 Milliarden Euro. Die Kredite werden Griechenland durch die KfW Bankengruppe gewährt, für die der Bund garantiert. Da sich die griechische Krise bald darauf zur Euro-Krise ausweitete, beschloss der Europäische Rat schon wenige Tage nach Verabschiedung des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes die Einrichtung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM). Zu dessen Umsetzung in deutsches Recht folgte am 22. Mai 2010 das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. Der ESM, mit dem 2011 unter anderem Kredite für Irland und Portugal finanziert wurden, basiert in seinen Grundzügen auf einer ähnlichen Funktionsweise wie die Griechenland-Hilfe, hat aber eine andere Rechtsgrundlage. (de)
- Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG) im Langtitel Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik vom 7. Mai 2010, ermöglicht Kredite für Griechenland, um die griechische Finanzkrise zu überwinden und den Euro zu stabilisieren. Mit dem WFStG setzte Deutschland den gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Eurozone gefassten Beschluss zu einem Finanzhilfepaket für Griechenland um, das mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) verbunden ist. Das Gesamtprogramm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden Euro übernimmt. Der deutsche Anteil an den Krediten beträgt über den gesamten Zeitraum hinweg rund 22,4 Milliarden Euro. Die Kredite werden Griechenland durch die KfW Bankengruppe gewährt, für die der Bund garantiert. Da sich die griechische Krise bald darauf zur Euro-Krise ausweitete, beschloss der Europäische Rat schon wenige Tage nach Verabschiedung des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes die Einrichtung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM). Zu dessen Umsetzung in deutsches Recht folgte am 22. Mai 2010 das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. Der ESM, mit dem 2011 unter anderem Kredite für Irland und Portugal finanziert wurden, basiert in seinen Grundzügen auf einer ähnlichen Funktionsweise wie die Griechenland-Hilfe, hat aber eine andere Rechtsgrundlage. (de)
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- Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG) im Langtitel Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik vom 7. Mai 2010, ermöglicht Kredite für Griechenland, um die griechische Finanzkrise zu überwinden und den Euro zu stabilisieren. (de)
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