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- Eine Wählergruppe (andere Bezeichnungen: Wählergemeinschaft, Wählervereinigung, Bürgervereinigung (BV), Bürgerliste Parteifreie u. v. a. m.; im deutschen Europawahlrecht Sonstige Politische Vereinigung (SPV)) ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Oft entstehen Wählergruppen aus Bürgerinitiativen; engagierte Bürger schließen sich zur Kandidatur bei einer Wahl zusammen. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt meist in der Kommunalpolitik. Andere Wählergruppen stellen ein Sammelbecken dar von parteilosen, aber politisch interessierten und engagierten Menschen, welche entweder nicht einer Partei beitreten möchten oder die Kräfte der gemäßigt bürgerlich-konservativen Meinungen bündeln wollen. Als Freie Wähler bezeichnen sich Wählervereinigungen, die sich von der herkömmlichen Parteipolitik abgrenzen wollen, die Wähler offen auf eine vorhandene oder behauptete Parteienverdrossenheit ansprechen und dies zu ihrem politischen Programm machen. Je nach örtlichen Gegebenheiten treten in einer Kommune mehrere Wählergruppen zu den Wahlen an. Oft wird auch der Ausdruck Wählerinitiative synonym für den Begriff Wählergruppe verwendet. Wählerinitiative bezeichnet jedoch in der deutschen Politik auch Gruppierungen von Bürgern, die nicht selbst zur Wahl antreten, sondern für die Wahl einer anderen Partei werben, der sie jedoch nicht angehören. Eine Sonderform ist die Namensliste, die sich um eine einzelne fraktionslose politische Person gruppiert. Diese sind primär auf Gemeindeebene zu finden, um ein Bürgermeisteramt zu erzielen, aber auch beispielsweise in der gesamtstaatlichen Politik mit der Liste Martin oder dem Team Stronach in Österreich. Zur Rechtfertigung unabhängiger Wählergruppen wird oft angeführt, dass in einer Gemeinde eine bürgernahe Sachpolitik Vorrang vor der ideologisch geprägten Parteipolitik habe. Deshalb sei eine Zugehörigkeit zu einer der grossen politischen Parteien weder wünschenswert noch notwendig. (de)
- Eine Wählergruppe (andere Bezeichnungen: Wählergemeinschaft, Wählervereinigung, Bürgervereinigung (BV), Bürgerliste Parteifreie u. v. a. m.; im deutschen Europawahlrecht Sonstige Politische Vereinigung (SPV)) ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Oft entstehen Wählergruppen aus Bürgerinitiativen; engagierte Bürger schließen sich zur Kandidatur bei einer Wahl zusammen. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt meist in der Kommunalpolitik. Andere Wählergruppen stellen ein Sammelbecken dar von parteilosen, aber politisch interessierten und engagierten Menschen, welche entweder nicht einer Partei beitreten möchten oder die Kräfte der gemäßigt bürgerlich-konservativen Meinungen bündeln wollen. Als Freie Wähler bezeichnen sich Wählervereinigungen, die sich von der herkömmlichen Parteipolitik abgrenzen wollen, die Wähler offen auf eine vorhandene oder behauptete Parteienverdrossenheit ansprechen und dies zu ihrem politischen Programm machen. Je nach örtlichen Gegebenheiten treten in einer Kommune mehrere Wählergruppen zu den Wahlen an. Oft wird auch der Ausdruck Wählerinitiative synonym für den Begriff Wählergruppe verwendet. Wählerinitiative bezeichnet jedoch in der deutschen Politik auch Gruppierungen von Bürgern, die nicht selbst zur Wahl antreten, sondern für die Wahl einer anderen Partei werben, der sie jedoch nicht angehören. Eine Sonderform ist die Namensliste, die sich um eine einzelne fraktionslose politische Person gruppiert. Diese sind primär auf Gemeindeebene zu finden, um ein Bürgermeisteramt zu erzielen, aber auch beispielsweise in der gesamtstaatlichen Politik mit der Liste Martin oder dem Team Stronach in Österreich. Zur Rechtfertigung unabhängiger Wählergruppen wird oft angeführt, dass in einer Gemeinde eine bürgernahe Sachpolitik Vorrang vor der ideologisch geprägten Parteipolitik habe. Deshalb sei eine Zugehörigkeit zu einer der grossen politischen Parteien weder wünschenswert noch notwendig. (de)
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- Eine Wählergruppe (andere Bezeichnungen: Wählergemeinschaft, Wählervereinigung, Bürgervereinigung (BV), Bürgerliste Parteifreie u. v. a. m.; im deutschen Europawahlrecht Sonstige Politische Vereinigung (SPV)) ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Oft entstehen Wählergruppen aus Bürgerinitiativen; engagierte Bürger schließen sich zur Kandidatur bei einer Wahl zusammen. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt meist in der Kommunalpolitik. Andere Wählergruppen stellen ein Sammelbecken dar von parteilosen, aber politisch interessierten und engagierten Menschen, welche entweder nicht einer Partei beitreten möchten oder die Kräfte der gemäßigt bürgerlich-konservativen Meinungen bündeln wollen. Als Freie Wähler bezeichnen sich Wählervere (de)
- Eine Wählergruppe (andere Bezeichnungen: Wählergemeinschaft, Wählervereinigung, Bürgervereinigung (BV), Bürgerliste Parteifreie u. v. a. m.; im deutschen Europawahlrecht Sonstige Politische Vereinigung (SPV)) ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Oft entstehen Wählergruppen aus Bürgerinitiativen; engagierte Bürger schließen sich zur Kandidatur bei einer Wahl zusammen. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt meist in der Kommunalpolitik. Andere Wählergruppen stellen ein Sammelbecken dar von parteilosen, aber politisch interessierten und engagierten Menschen, welche entweder nicht einer Partei beitreten möchten oder die Kräfte der gemäßigt bürgerlich-konservativen Meinungen bündeln wollen. Als Freie Wähler bezeichnen sich Wählervere (de)
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