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- Das Wohnungsbindungsgesetz ist ein deutsches Gesetz für den Wohnungsbau. Es wurde 1965 als Artikel 2 des Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherstellung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen erlassen. Es soll sicherstellen, dass Wohnberechtigte in Sozialwohnungen wohnen. Für die Miete wird in § 8 die Kostenmiete bestimmt: Infolge seiner Zugehörigkeit zur konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG gilt das Wohnungsbindungsgesetz nur noch bis zur Neuregelung der Wohnraumförderung durch die Länder. Lediglich die §§ 18e, 22 behalten auf Grund § 2 WoFÜG ihre Geltung. Bayern, Bremen, Hamburg und Hessen haben inzwischen eigene Wohnungsbindungsgesetze erlassen. (de)
- Das Wohnungsbindungsgesetz ist ein deutsches Gesetz für den Wohnungsbau. Es wurde 1965 als Artikel 2 des Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherstellung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen erlassen. Es soll sicherstellen, dass Wohnberechtigte in Sozialwohnungen wohnen. Für die Miete wird in § 8 die Kostenmiete bestimmt: Infolge seiner Zugehörigkeit zur konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG gilt das Wohnungsbindungsgesetz nur noch bis zur Neuregelung der Wohnraumförderung durch die Länder. Lediglich die §§ 18e, 22 behalten auf Grund § 2 WoFÜG ihre Geltung. Bayern, Bremen, Hamburg und Hessen haben inzwischen eigene Wohnungsbindungsgesetze erlassen. (de)
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prop-de:frühererTitel
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- Wohnungsbindungsgesetz 1965
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prop-de:inkrafttreten
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prop-de:inkrafttretenletzteänderung
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prop-de:kurztitel
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prop-de:letzteänderung
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- Art. 126 VO vom 31. August 2015
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prop-de:neubekanntmachung
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prop-de:rechtsgrundlage
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prop-de:titel
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- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
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- Das Wohnungsbindungsgesetz ist ein deutsches Gesetz für den Wohnungsbau. Es wurde 1965 als Artikel 2 des Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherstellung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen erlassen. Es soll sicherstellen, dass Wohnberechtigte in Sozialwohnungen wohnen. Für die Miete wird in § 8 die Kostenmiete bestimmt: (de)
- Das Wohnungsbindungsgesetz ist ein deutsches Gesetz für den Wohnungsbau. Es wurde 1965 als Artikel 2 des Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherstellung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen erlassen. Es soll sicherstellen, dass Wohnberechtigte in Sozialwohnungen wohnen. Für die Miete wird in § 8 die Kostenmiete bestimmt: (de)
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- Wohnungsbindungsgesetz (de)
- Wohnungsbindungsgesetz (de)
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