Als Wohnsitz ist in Österreich der Ort definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur ein Hauptwohnsitz, aber mehrere Nebenwohnsitze in Österreich möglich. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist jener Ort der Unterkunft, welcher als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bezeichnet wird. Den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen kennzeichnen insbesondere folgende drei Kriterien: * Aufenthaltsdauer * Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte * Wohnsitz der Familienangehörigen (vor allem von Kindern)

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  • Als Wohnsitz ist in Österreich der Ort definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur ein Hauptwohnsitz, aber mehrere Nebenwohnsitze in Österreich möglich. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist jener Ort der Unterkunft, welcher als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bezeichnet wird. Den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen kennzeichnen insbesondere folgende drei Kriterien: * Aufenthaltsdauer * Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte * Wohnsitz der Familienangehörigen (vor allem von Kindern) Nachdem es zulässig ist, mehrere Wohnsitze zu haben, ist es möglich, dass diese Kriterien auf mehr als einen Wohnsitz zutreffen. Sofern eine Person nur einen Wohnsitz hat, gilt dieser zugleich als Hauptwohnsitz, ansonsten ist jener Wohnsitz als Hauptwohnsitz zu melden, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht. Der Hauptwohnsitz hat eine wichtige Bedeutung im Rahmen des Finanzausgleiches zwischen Bund und Gemeinden. Auf Basis der im Rahmen der Volkszählung festgestellten Anzahl von Einwohnern mit Hauptwohnsitz erhält die Gemeinde Mittel aus dem Budget des Bundes. Hauptwohnsitze rechnen sich für die Gemeinde in zweifacher Hinsicht: einerseits durch die Direktzahlung pro Kopf, andererseits erhöht sich diese Kopfprämie beim Überschreiten bestimmter Schwellen der Einwohnerzahl. Dies führt vor Volkszählungen regelmäßig zu einem Wettkampf der Kommunen um Einwohner, teilweise mit finanziellen Direktförderungen für Ansiedelungen. Allerdings können Kommunen, in denen Bürger einen Nebenwohnsitz melden, die Angabe des Hauptwohnsitzes beanspruchen. Vom Hauptwohnsitz werden einige Rechte aber auch Pflichten, beispielsweise das Wahlrecht bei Bundeswahlen, aber auch Verpflichtungen, wie die Steuerpflicht, abgeleitet. Allerdings gibt es auch bei den anderen Wohnsitzen Rechte und Pflichten, wie Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen und Gemeindeabgaben. Bei den verschiedenen Wohnbauförderungen ist es notwendig, dass sich der Hauptwohnsitz in dem geförderten Objekt befindet. Speziell die Gemeinden im Umland von größeren Städten haben dadurch finanzielle Einbußen, da viele ihre Wohnsitze nur als weiteren Wohnsitz definieren. Zuständig für die ordnungsgemäße Anmeldung ist das Meldeamt der Gemeindeverwaltung oder des Magistrats. Als Bestätigung, dass man an einem bestimmten Wohnsitz lebt, gilt die Bestätigung der Meldung, die erst seit 1. März 2002 als Ersatz des früheren Meldezettels ausgestellt wird. (de)
  • Als Wohnsitz ist in Österreich der Ort definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur ein Hauptwohnsitz, aber mehrere Nebenwohnsitze in Österreich möglich. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist jener Ort der Unterkunft, welcher als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bezeichnet wird. Den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen kennzeichnen insbesondere folgende drei Kriterien: * Aufenthaltsdauer * Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte * Wohnsitz der Familienangehörigen (vor allem von Kindern) Nachdem es zulässig ist, mehrere Wohnsitze zu haben, ist es möglich, dass diese Kriterien auf mehr als einen Wohnsitz zutreffen. Sofern eine Person nur einen Wohnsitz hat, gilt dieser zugleich als Hauptwohnsitz, ansonsten ist jener Wohnsitz als Hauptwohnsitz zu melden, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht. Der Hauptwohnsitz hat eine wichtige Bedeutung im Rahmen des Finanzausgleiches zwischen Bund und Gemeinden. Auf Basis der im Rahmen der Volkszählung festgestellten Anzahl von Einwohnern mit Hauptwohnsitz erhält die Gemeinde Mittel aus dem Budget des Bundes. Hauptwohnsitze rechnen sich für die Gemeinde in zweifacher Hinsicht: einerseits durch die Direktzahlung pro Kopf, andererseits erhöht sich diese Kopfprämie beim Überschreiten bestimmter Schwellen der Einwohnerzahl. Dies führt vor Volkszählungen regelmäßig zu einem Wettkampf der Kommunen um Einwohner, teilweise mit finanziellen Direktförderungen für Ansiedelungen. Allerdings können Kommunen, in denen Bürger einen Nebenwohnsitz melden, die Angabe des Hauptwohnsitzes beanspruchen. Vom Hauptwohnsitz werden einige Rechte aber auch Pflichten, beispielsweise das Wahlrecht bei Bundeswahlen, aber auch Verpflichtungen, wie die Steuerpflicht, abgeleitet. Allerdings gibt es auch bei den anderen Wohnsitzen Rechte und Pflichten, wie Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen und Gemeindeabgaben. Bei den verschiedenen Wohnbauförderungen ist es notwendig, dass sich der Hauptwohnsitz in dem geförderten Objekt befindet. Speziell die Gemeinden im Umland von größeren Städten haben dadurch finanzielle Einbußen, da viele ihre Wohnsitze nur als weiteren Wohnsitz definieren. Zuständig für die ordnungsgemäße Anmeldung ist das Meldeamt der Gemeindeverwaltung oder des Magistrats. Als Bestätigung, dass man an einem bestimmten Wohnsitz lebt, gilt die Bestätigung der Meldung, die erst seit 1. März 2002 als Ersatz des früheren Meldezettels ausgestellt wird. (de)
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  • Als Wohnsitz ist in Österreich der Ort definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur ein Hauptwohnsitz, aber mehrere Nebenwohnsitze in Österreich möglich. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist jener Ort der Unterkunft, welcher als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bezeichnet wird. Den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen kennzeichnen insbesondere folgende drei Kriterien: * Aufenthaltsdauer * Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte * Wohnsitz der Familienangehörigen (vor allem von Kindern) (de)
  • Als Wohnsitz ist in Österreich der Ort definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur ein Hauptwohnsitz, aber mehrere Nebenwohnsitze in Österreich möglich. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist jener Ort der Unterkunft, welcher als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bezeichnet wird. Den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen kennzeichnen insbesondere folgende drei Kriterien: * Aufenthaltsdauer * Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte * Wohnsitz der Familienangehörigen (vor allem von Kindern) (de)
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  • Wohnsitz (Österreich) (de)
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