Die Witzlebischen Gerichte waren territoriale Verwaltungseinheiten der Ernestinischen Herzogtümer. Sie bestanden aus mehreren Orten, welche alle zunächst unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Witzleben standen. Einige Orte kamen in der Folgezeit unter die Gerichtsbarkeit anderer Herren. Die Orte gehörten ab 1640 zum Herzogtum Sachsen-Gotha, ab 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.

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  • Die Witzlebischen Gerichte waren territoriale Verwaltungseinheiten der Ernestinischen Herzogtümer. Sie bestanden aus mehreren Orten, welche alle zunächst unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Witzleben standen. Einige Orte kamen in der Folgezeit unter die Gerichtsbarkeit anderer Herren. Die Orte gehörten ab 1640 zum Herzogtum Sachsen-Gotha, ab 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Bis zur Verwaltungsreform im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha im Jahr 1830 bildeten diese adligen Gerichte den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
  • Die Witzlebischen Gerichte waren territoriale Verwaltungseinheiten der Ernestinischen Herzogtümer. Sie bestanden aus mehreren Orten, welche alle zunächst unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Witzleben standen. Einige Orte kamen in der Folgezeit unter die Gerichtsbarkeit anderer Herren. Die Orte gehörten ab 1640 zum Herzogtum Sachsen-Gotha, ab 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Bis zur Verwaltungsreform im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha im Jahr 1830 bildeten diese adligen Gerichte den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
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  • Die Witzlebischen Gerichte waren territoriale Verwaltungseinheiten der Ernestinischen Herzogtümer. Sie bestanden aus mehreren Orten, welche alle zunächst unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Witzleben standen. Einige Orte kamen in der Folgezeit unter die Gerichtsbarkeit anderer Herren. Die Orte gehörten ab 1640 zum Herzogtum Sachsen-Gotha, ab 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. (de)
  • Die Witzlebischen Gerichte waren territoriale Verwaltungseinheiten der Ernestinischen Herzogtümer. Sie bestanden aus mehreren Orten, welche alle zunächst unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Witzleben standen. Einige Orte kamen in der Folgezeit unter die Gerichtsbarkeit anderer Herren. Die Orte gehörten ab 1640 zum Herzogtum Sachsen-Gotha, ab 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. (de)
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  • Witzlebische Gerichte (de)
  • Witzlebische Gerichte (de)
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