Wirtschaftliche Angelegenheiten ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht. Er beschreibt einen Themenbereich unternehmerischen Handelns, in dem es einzelne Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in den § 106 bis § 113 BetrVG geregelt. In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz auch weitere Pflichten des Unternehmers, die nicht gegenüber dem Betriebsrat, sondern gegenüber der Belegschaft oder einzelnen Arbeitnehmern bestehen, vor.

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  • Wirtschaftliche Angelegenheiten ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht. Er beschreibt einen Themenbereich unternehmerischen Handelns, in dem es einzelne Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in den § 106 bis § 113 BetrVG geregelt. In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz auch weitere Pflichten des Unternehmers, die nicht gegenüber dem Betriebsrat, sondern gegenüber der Belegschaft oder einzelnen Arbeitnehmern bestehen, vor. (de)
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht. Er beschreibt einen Themenbereich unternehmerischen Handelns, in dem es einzelne Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in den § 106 bis § 113 BetrVG geregelt. In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz auch weitere Pflichten des Unternehmers, die nicht gegenüber dem Betriebsrat, sondern gegenüber der Belegschaft oder einzelnen Arbeitnehmern bestehen, vor. (de)
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  • Wirtschaftliche Angelegenheiten ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht. Er beschreibt einen Themenbereich unternehmerischen Handelns, in dem es einzelne Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in den § 106 bis § 113 BetrVG geregelt. In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz auch weitere Pflichten des Unternehmers, die nicht gegenüber dem Betriebsrat, sondern gegenüber der Belegschaft oder einzelnen Arbeitnehmern bestehen, vor. (de)
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht. Er beschreibt einen Themenbereich unternehmerischen Handelns, in dem es einzelne Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in den § 106 bis § 113 BetrVG geregelt. In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz auch weitere Pflichten des Unternehmers, die nicht gegenüber dem Betriebsrat, sondern gegenüber der Belegschaft oder einzelnen Arbeitnehmern bestehen, vor. (de)
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  • Wirtschaftliche Angelegenheiten (de)
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