Der Begriff des Wildtierschützers kommt aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG), das in Baden-Württemberg am 1. April 2015 das bisherige Jagdrecht abgelöst hat. Wildtierschützer sind speziell ausgebildete jagdausübungsberechtigte Personen (siehe Jagdausübungsrecht) und unterscheiden sich somit in Ausbildung und Aufgaben von Jagdschein-Inhabern und Jagdpächtern. Die Wildtierschützer ersetzen in Baden-Württemberg die ehemaligen Jagdaufseher. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

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  • Der Begriff des Wildtierschützers kommt aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG), das in Baden-Württemberg am 1. April 2015 das bisherige Jagdrecht abgelöst hat. Wildtierschützer sind speziell ausgebildete jagdausübungsberechtigte Personen (siehe Jagdausübungsrecht) und unterscheiden sich somit in Ausbildung und Aufgaben von Jagdschein-Inhabern und Jagdpächtern. Die Wildtierschützer ersetzen in Baden-Württemberg die ehemaligen Jagdaufseher. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Hauptaufgaben der Wildtierschützer ist die Beratung von Privatpersonen und Behörden bei Fragen der Hege und Habitatgestaltung von Wildtieren, des Wildtiermonitorings (Erfassen und Dokumentieren der in einem bestimmten Gebiet wild lebenden Tiere), des Umgangs mit Wildtieren z. B. Steinmarder, Füchse, Waschbären im Siedlungsraum und bei Unfällen mit Wildtieren wie Rehe, Rotwild und Wildschweinen (Schwarzwild). Die Wildtierschützer arbeiten in Baden-Württemberg mit den Wildtierbeauftragten, die bei der unteren Jagdbehörde für die Fachberatung in jagdlichen Angelegenheiten zuständigen Personen der Landratsämter (§ 61 JWMG), eng zusammen. Die amtliche Anerkennung und die Aufgaben der Wildtierschützer sind in § 48 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) von Baden-Württemberg geregelt. Die Interessenvertretung der Wildtierschützer ist der Jagd – Natur – Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. Der Verband ist nach § 64 JWMG als landesweite (gemeint ist Baden-Württemberg) Vertretung der Jäger anerkannt. (de)
  • Der Begriff des Wildtierschützers kommt aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG), das in Baden-Württemberg am 1. April 2015 das bisherige Jagdrecht abgelöst hat. Wildtierschützer sind speziell ausgebildete jagdausübungsberechtigte Personen (siehe Jagdausübungsrecht) und unterscheiden sich somit in Ausbildung und Aufgaben von Jagdschein-Inhabern und Jagdpächtern. Die Wildtierschützer ersetzen in Baden-Württemberg die ehemaligen Jagdaufseher. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Hauptaufgaben der Wildtierschützer ist die Beratung von Privatpersonen und Behörden bei Fragen der Hege und Habitatgestaltung von Wildtieren, des Wildtiermonitorings (Erfassen und Dokumentieren der in einem bestimmten Gebiet wild lebenden Tiere), des Umgangs mit Wildtieren z. B. Steinmarder, Füchse, Waschbären im Siedlungsraum und bei Unfällen mit Wildtieren wie Rehe, Rotwild und Wildschweinen (Schwarzwild). Die Wildtierschützer arbeiten in Baden-Württemberg mit den Wildtierbeauftragten, die bei der unteren Jagdbehörde für die Fachberatung in jagdlichen Angelegenheiten zuständigen Personen der Landratsämter (§ 61 JWMG), eng zusammen. Die amtliche Anerkennung und die Aufgaben der Wildtierschützer sind in § 48 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) von Baden-Württemberg geregelt. Die Interessenvertretung der Wildtierschützer ist der Jagd – Natur – Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. Der Verband ist nach § 64 JWMG als landesweite (gemeint ist Baden-Württemberg) Vertretung der Jäger anerkannt. (de)
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  • Der Begriff des Wildtierschützers kommt aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG), das in Baden-Württemberg am 1. April 2015 das bisherige Jagdrecht abgelöst hat. Wildtierschützer sind speziell ausgebildete jagdausübungsberechtigte Personen (siehe Jagdausübungsrecht) und unterscheiden sich somit in Ausbildung und Aufgaben von Jagdschein-Inhabern und Jagdpächtern. Die Wildtierschützer ersetzen in Baden-Württemberg die ehemaligen Jagdaufseher. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. (de)
  • Der Begriff des Wildtierschützers kommt aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG), das in Baden-Württemberg am 1. April 2015 das bisherige Jagdrecht abgelöst hat. Wildtierschützer sind speziell ausgebildete jagdausübungsberechtigte Personen (siehe Jagdausübungsrecht) und unterscheiden sich somit in Ausbildung und Aufgaben von Jagdschein-Inhabern und Jagdpächtern. Die Wildtierschützer ersetzen in Baden-Württemberg die ehemaligen Jagdaufseher. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. (de)
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