Die Wiener Straßenverkehrskonvention bzw. das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809, 811) ist ein internationaler Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll. Die Konvention wurde durch die UN-Konferenz in Wien vom 7. Oktober bis 8. November 1968 erarbeitet. Die Konferenz beschloss auch das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Chile, Costa Rica, Ecuador, Ghana, Großbritannien und Nordirland, Vatikan, Indonesien, Mexiko, Portugal, Republik Korea, Spanien, Taiwan (Republik China), Thailand und Venezuela.

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  • Die Wiener Straßenverkehrskonvention bzw. das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809, 811) ist ein internationaler Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll. Die Konvention wurde durch die UN-Konferenz in Wien vom 7. Oktober bis 8. November 1968 erarbeitet. Die Konferenz beschloss auch das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Die Konvention wurde (Stand März 2016) bisher von 74 Ländern ratifiziert, zuletzt 2014 von Vietnam und 2016 von Saudi Arabien. Die folgenden Länder unterschrieben zwar die Konvention, ratifizierten sie aber nicht oder nur verzögert: Chile, Costa Rica, Ecuador, Ghana, Großbritannien und Nordirland, Vatikan, Indonesien, Mexiko, Portugal, Republik Korea, Spanien, Taiwan (Republik China), Thailand und Venezuela. Die USA und China haben das Abkommen nicht unterschrieben. In Deutschland bezieht sich z.B. §29 Fahrerlaubnis-Verordnung auf das Übereinkommen. Ende März 2014 haben die Vereinten Nationen (UN) das Abkommen überarbeitet – nun sind Systeme, welche die Führung eines Fahrzeuges beeinflussen, zulässig, wenn sie jederzeit vom Fahrer überstimmt oder abgeschaltet werden können. Die Änderung ist am 23. April 2016 in Kraft getreten. Die Deutsche Bundesregierung hat dem Gesetz zur Änderung des Wiener Übereinkommens am 29. September 2016 zugestimmt. Durch die Änderung des Wiener Übereinkommens wird Rechtssicherheit hinsichtlich bereits im Verkehr befindlicher Assistenz- bzw. automatisierter Systeme wie den Abstandsregeltempomat hergestellt und die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützt. Der Fahrer trägt weiter die Verantwortung und muss das System überwachen. (de)
  • Die Wiener Straßenverkehrskonvention bzw. das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809, 811) ist ein internationaler Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll. Die Konvention wurde durch die UN-Konferenz in Wien vom 7. Oktober bis 8. November 1968 erarbeitet. Die Konferenz beschloss auch das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Die Konvention wurde (Stand März 2016) bisher von 74 Ländern ratifiziert, zuletzt 2014 von Vietnam und 2016 von Saudi Arabien. Die folgenden Länder unterschrieben zwar die Konvention, ratifizierten sie aber nicht oder nur verzögert: Chile, Costa Rica, Ecuador, Ghana, Großbritannien und Nordirland, Vatikan, Indonesien, Mexiko, Portugal, Republik Korea, Spanien, Taiwan (Republik China), Thailand und Venezuela. Die USA und China haben das Abkommen nicht unterschrieben. In Deutschland bezieht sich z.B. §29 Fahrerlaubnis-Verordnung auf das Übereinkommen. Ende März 2014 haben die Vereinten Nationen (UN) das Abkommen überarbeitet – nun sind Systeme, welche die Führung eines Fahrzeuges beeinflussen, zulässig, wenn sie jederzeit vom Fahrer überstimmt oder abgeschaltet werden können. Die Änderung ist am 23. April 2016 in Kraft getreten. Die Deutsche Bundesregierung hat dem Gesetz zur Änderung des Wiener Übereinkommens am 29. September 2016 zugestimmt. Durch die Änderung des Wiener Übereinkommens wird Rechtssicherheit hinsichtlich bereits im Verkehr befindlicher Assistenz- bzw. automatisierter Systeme wie den Abstandsregeltempomat hergestellt und die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützt. Der Fahrer trägt weiter die Verantwortung und muss das System überwachen. (de)
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  • Die Wiener Straßenverkehrskonvention bzw. das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809, 811) ist ein internationaler Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll. Die Konvention wurde durch die UN-Konferenz in Wien vom 7. Oktober bis 8. November 1968 erarbeitet. Die Konferenz beschloss auch das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Chile, Costa Rica, Ecuador, Ghana, Großbritannien und Nordirland, Vatikan, Indonesien, Mexiko, Portugal, Republik Korea, Spanien, Taiwan (Republik China), Thailand und Venezuela. (de)
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  • Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (de)
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