Das Wiener Parkpickerl (eigentlich: Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzone) ist eine Erlaubnis für Anrainer für das dauerhafte Abstellen eines Kraftfahrzeugs in der flächendeckenden Kurzparkzone. Flächendeckende Kurzparkzonen bestehen derzeit für die Wiener Gemeindebezirke 1, 4 bis 9, 15, 18 und 20 in vollem Umfang, zudem gilt die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in weiten Teilen des 2., 3., 12., 14., 16. und 17. Bezirks. Von der flächendeckenden Kurzparkzone ausgenommen sind jeweils einige Geschäftsstraßen, für die abweichende Zeiten gelten.

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  • Das Wiener Parkpickerl (eigentlich: Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzone) ist eine Erlaubnis für Anrainer für das dauerhafte Abstellen eines Kraftfahrzeugs in der flächendeckenden Kurzparkzone. Flächendeckende Kurzparkzonen bestehen derzeit für die Wiener Gemeindebezirke 1, 4 bis 9, 15, 18 und 20 in vollem Umfang, zudem gilt die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in weiten Teilen des 2., 3., 12., 14., 16. und 17. Bezirks. Von der flächendeckenden Kurzparkzone ausgenommen sind jeweils einige Geschäftsstraßen, für die abweichende Zeiten gelten. (de)
  • Das Wiener Parkpickerl (eigentlich: Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzone) ist eine Erlaubnis für Anrainer für das dauerhafte Abstellen eines Kraftfahrzeugs in der flächendeckenden Kurzparkzone. Flächendeckende Kurzparkzonen bestehen derzeit für die Wiener Gemeindebezirke 1, 4 bis 9, 15, 18 und 20 in vollem Umfang, zudem gilt die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in weiten Teilen des 2., 3., 12., 14., 16. und 17. Bezirks. Von der flächendeckenden Kurzparkzone ausgenommen sind jeweils einige Geschäftsstraßen, für die abweichende Zeiten gelten. (de)
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  • Das Wiener Parkpickerl (eigentlich: Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzone) ist eine Erlaubnis für Anrainer für das dauerhafte Abstellen eines Kraftfahrzeugs in der flächendeckenden Kurzparkzone. Flächendeckende Kurzparkzonen bestehen derzeit für die Wiener Gemeindebezirke 1, 4 bis 9, 15, 18 und 20 in vollem Umfang, zudem gilt die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in weiten Teilen des 2., 3., 12., 14., 16. und 17. Bezirks. Von der flächendeckenden Kurzparkzone ausgenommen sind jeweils einige Geschäftsstraßen, für die abweichende Zeiten gelten. (de)
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  • Wiener Parkpickerl (de)
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