Infolge der Doppelfunktion Wiens als Gemeinde und Land (Stadtstaat) dient der Wiener Gemeinderat, oberstes Verwaltungsgremium der Stadt Wien, auch als Wiener Landtag, Landesparlament des Bundeslandes Wien. Der Gemeinderat setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, die zugleich Landtagsabgeordnete sind. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

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  • Infolge der Doppelfunktion Wiens als Gemeinde und Land (Stadtstaat) dient der Wiener Gemeinderat, oberstes Verwaltungsgremium der Stadt Wien, auch als Wiener Landtag, Landesparlament des Bundeslandes Wien. Der Gemeinderat setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, die zugleich Landtagsabgeordnete sind. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Nach der Wiener Stadtverfassung sind die Geschäfte der Stadt Wien und des Landes Wien getrennt zu führen. Demnach halten Gemeinderat und Landtag getrennte Sitzungen ab, obwohl ihnen dieselben Mitglieder angehören. Die Abgeordneten tagen, wenn sie als Gemeinderat einberufen sind, unter Vorsitz der Gemeinderatsvorsitzenden und können nur Angelegenheiten der Gemeinde Wien, nicht aber Angelegenheiten des Landes Wien erledigen. Wenn sie auf Einladung des Landtagspräsidenten (nicht mit dem Gemeinderatsvorsitzenden identisch) als Landtag von Wien zusammentreten, dürfen die Abgeordneten nur Landesangelegenheiten, aber nicht Angelegenheiten der Gemeinde erledigen. Damit ist die Rechtslage in Wien anders als in den Stadtstaaten Berlin oder Hamburg. (de)
  • Infolge der Doppelfunktion Wiens als Gemeinde und Land (Stadtstaat) dient der Wiener Gemeinderat, oberstes Verwaltungsgremium der Stadt Wien, auch als Wiener Landtag, Landesparlament des Bundeslandes Wien. Der Gemeinderat setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, die zugleich Landtagsabgeordnete sind. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Nach der Wiener Stadtverfassung sind die Geschäfte der Stadt Wien und des Landes Wien getrennt zu führen. Demnach halten Gemeinderat und Landtag getrennte Sitzungen ab, obwohl ihnen dieselben Mitglieder angehören. Die Abgeordneten tagen, wenn sie als Gemeinderat einberufen sind, unter Vorsitz der Gemeinderatsvorsitzenden und können nur Angelegenheiten der Gemeinde Wien, nicht aber Angelegenheiten des Landes Wien erledigen. Wenn sie auf Einladung des Landtagspräsidenten (nicht mit dem Gemeinderatsvorsitzenden identisch) als Landtag von Wien zusammentreten, dürfen die Abgeordneten nur Landesangelegenheiten, aber nicht Angelegenheiten der Gemeinde erledigen. Damit ist die Rechtslage in Wien anders als in den Stadtstaaten Berlin oder Hamburg. (de)
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  • Infolge der Doppelfunktion Wiens als Gemeinde und Land (Stadtstaat) dient der Wiener Gemeinderat, oberstes Verwaltungsgremium der Stadt Wien, auch als Wiener Landtag, Landesparlament des Bundeslandes Wien. Der Gemeinderat setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, die zugleich Landtagsabgeordnete sind. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. (de)
  • Infolge der Doppelfunktion Wiens als Gemeinde und Land (Stadtstaat) dient der Wiener Gemeinderat, oberstes Verwaltungsgremium der Stadt Wien, auch als Wiener Landtag, Landesparlament des Bundeslandes Wien. Der Gemeinderat setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, die zugleich Landtagsabgeordnete sind. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. (de)
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  • Wiener Gemeinderat und Landtag (de)
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