Das Wiedervereinigungsgebot war ein Bestandteil der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der von 1949 bis 1990 geltenden Fassung. Es machte das Ziel, Deutschland unter dem Dach eines Staates in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 zu vereinigen, verfassungsrechtlich bindend.

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  • Das Wiedervereinigungsgebot war ein Bestandteil der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der von 1949 bis 1990 geltenden Fassung. Es machte das Ziel, Deutschland unter dem Dach eines Staates in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 zu vereinigen, verfassungsrechtlich bindend. (de)
  • Das Wiedervereinigungsgebot war ein Bestandteil der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der von 1949 bis 1990 geltenden Fassung. Es machte das Ziel, Deutschland unter dem Dach eines Staates in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 zu vereinigen, verfassungsrechtlich bindend. (de)
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  • Das Wiedervereinigungsgebot war ein Bestandteil der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der von 1949 bis 1990 geltenden Fassung. Es machte das Ziel, Deutschland unter dem Dach eines Staates in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 zu vereinigen, verfassungsrechtlich bindend. (de)
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  • Wiedervereinigungsgebot (de)
  • Wiedervereinigungsgebot (de)
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