Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Der Widerruf bezeichnet ein Gestaltungsgeschäft, bei dem der Verbraucher aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts einen Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch einseitige Erklärung auflöst. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda, wonach Verträge für beide Seiten verbindlich sind. Eine alternative Deutung zumal von Verbraucherschutzseite geht dagegen davon aus, dass die betroffenen Verträge erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig geschlossen sind. Im deutschen Recht ist der Widerruf in § 355 BGB normiert. (de)
- Der Widerruf bezeichnet ein Gestaltungsgeschäft, bei dem der Verbraucher aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts einen Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch einseitige Erklärung auflöst. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda, wonach Verträge für beide Seiten verbindlich sind. Eine alternative Deutung zumal von Verbraucherschutzseite geht dagegen davon aus, dass die betroffenen Verträge erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig geschlossen sind. Im deutschen Recht ist der Widerruf in § 355 BGB normiert. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
prop-de:text
|
- Das ewige Leid mit der Widerrufsbelehrung
|
prop-de:url
| |
prop-de:wayback
|
- 20100429010644 (xsd:double)
|
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Der Widerruf bezeichnet ein Gestaltungsgeschäft, bei dem der Verbraucher aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts einen Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch einseitige Erklärung auflöst. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda, wonach Verträge für beide Seiten verbindlich sind. Eine alternative Deutung zumal von Verbraucherschutzseite geht dagegen davon aus, dass die betroffenen Verträge erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig geschlossen sind. Im deutschen Recht ist der Widerruf in § 355 BGB normiert. (de)
- Der Widerruf bezeichnet ein Gestaltungsgeschäft, bei dem der Verbraucher aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts einen Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch einseitige Erklärung auflöst. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda, wonach Verträge für beide Seiten verbindlich sind. Eine alternative Deutung zumal von Verbraucherschutzseite geht dagegen davon aus, dass die betroffenen Verträge erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig geschlossen sind. Im deutschen Recht ist der Widerruf in § 355 BGB normiert. (de)
|
rdfs:label
|
- Widerruf (Recht) (de)
- Widerruf (Recht) (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageDisambiguates
of | |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |