Ein Wertpapierprospekt ist eine schriftliche Zusammenstellung von Informationen über die Art, den Gegenstand und die Risiken von Wertpapieren. Im weiteren Sinne werden sowohl der Emissions- als auch der Börsen- bzw. Kotierungsprospekt gelegentlich „Wertpapierprospekt“ genannt (zur Differenzierung siehe unten). Auf unionsrechtlicher Ebene wurden die Regelungen zur Erstellung von Wertpapierprospekten durch die Prospektrichtline (Richtlinie 2003/71/EG; ABl. 2003/345, S. 64) für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) harmonisiert.

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  • Ein Wertpapierprospekt ist eine schriftliche Zusammenstellung von Informationen über die Art, den Gegenstand und die Risiken von Wertpapieren. Im weiteren Sinne werden sowohl der Emissions- als auch der Börsen- bzw. Kotierungsprospekt gelegentlich „Wertpapierprospekt“ genannt (zur Differenzierung siehe unten). Auf unionsrechtlicher Ebene wurden die Regelungen zur Erstellung von Wertpapierprospekten durch die Prospektrichtline (Richtlinie 2003/71/EG; ABl. 2003/345, S. 64) für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) harmonisiert. (de)
  • Ein Wertpapierprospekt ist eine schriftliche Zusammenstellung von Informationen über die Art, den Gegenstand und die Risiken von Wertpapieren. Im weiteren Sinne werden sowohl der Emissions- als auch der Börsen- bzw. Kotierungsprospekt gelegentlich „Wertpapierprospekt“ genannt (zur Differenzierung siehe unten). Auf unionsrechtlicher Ebene wurden die Regelungen zur Erstellung von Wertpapierprospekten durch die Prospektrichtline (Richtlinie 2003/71/EG; ABl. 2003/345, S. 64) für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) harmonisiert. (de)
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  • Ein Wertpapierprospekt ist eine schriftliche Zusammenstellung von Informationen über die Art, den Gegenstand und die Risiken von Wertpapieren. Im weiteren Sinne werden sowohl der Emissions- als auch der Börsen- bzw. Kotierungsprospekt gelegentlich „Wertpapierprospekt“ genannt (zur Differenzierung siehe unten). Auf unionsrechtlicher Ebene wurden die Regelungen zur Erstellung von Wertpapierprospekten durch die Prospektrichtline (Richtlinie 2003/71/EG; ABl. 2003/345, S. 64) für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) harmonisiert. (de)
  • Ein Wertpapierprospekt ist eine schriftliche Zusammenstellung von Informationen über die Art, den Gegenstand und die Risiken von Wertpapieren. Im weiteren Sinne werden sowohl der Emissions- als auch der Börsen- bzw. Kotierungsprospekt gelegentlich „Wertpapierprospekt“ genannt (zur Differenzierung siehe unten). Auf unionsrechtlicher Ebene wurden die Regelungen zur Erstellung von Wertpapierprospekten durch die Prospektrichtline (Richtlinie 2003/71/EG; ABl. 2003/345, S. 64) für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) harmonisiert. (de)
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