Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) hat das Ziel, eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. Hierfür ist in Deutschland eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. § 7bff SGB IV erforderlich. Flankierend können hierzu Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abgeschlossen werden.

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) hat das Ziel, eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. Hierfür ist in Deutschland eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. § 7bff SGB IV erforderlich. Flankierend können hierzu Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abgeschlossen werden. Auf Basis einer Wertguthabenvereinbarung wird Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber geführten Wertguthaben angespart, verzinst und im Falle einer Freistellung oder bei Teilzeit durch den Arbeitgeber wieder ausgezahlt. Das Wertguthaben muss in Geld geführt und gegen Insolvenz geschützt sein. Der Nominalwert des eingezahlten Arbeitsentgelts muss durch den Arbeitgeber garantiert sein. Der Arbeitgeber muss nach § 7d Abs. 1 Satz 1 SGB IV sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungspflichten erfüllen. Er muss den Arbeitnehmer nach § 7d Abs. 2 SGB IV mindestens einmal jährlich in Textform über die Höhe ihres Wertguthabens unterrichten.Der Arbeitnehmer darf nur so viel Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben einbringen, wie er einschließlich der Zinsen zur Finanzierung von Freistellungen bis zum Bezug einer Altersrente benötigt. Ein Wertguthaben kann faktisch eine betriebliche Altersversorgung darstellen, sofern es nicht für Freistellungszwecke verwendet wird und deshalb z. B. bei Eintritt des Ruhestandes oder bei Ausscheiden wegen Invalidität im Störfall an den Arbeitnehmer oder bei Tod an die Erben des Arbeitnehmers ausgezahlt wird. (de)
  • Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) hat das Ziel, eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. Hierfür ist in Deutschland eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. § 7bff SGB IV erforderlich. Flankierend können hierzu Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abgeschlossen werden. Auf Basis einer Wertguthabenvereinbarung wird Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber geführten Wertguthaben angespart, verzinst und im Falle einer Freistellung oder bei Teilzeit durch den Arbeitgeber wieder ausgezahlt. Das Wertguthaben muss in Geld geführt und gegen Insolvenz geschützt sein. Der Nominalwert des eingezahlten Arbeitsentgelts muss durch den Arbeitgeber garantiert sein. Der Arbeitgeber muss nach § 7d Abs. 1 Satz 1 SGB IV sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungspflichten erfüllen. Er muss den Arbeitnehmer nach § 7d Abs. 2 SGB IV mindestens einmal jährlich in Textform über die Höhe ihres Wertguthabens unterrichten.Der Arbeitnehmer darf nur so viel Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben einbringen, wie er einschließlich der Zinsen zur Finanzierung von Freistellungen bis zum Bezug einer Altersrente benötigt. Ein Wertguthaben kann faktisch eine betriebliche Altersversorgung darstellen, sofern es nicht für Freistellungszwecke verwendet wird und deshalb z. B. bei Eintritt des Ruhestandes oder bei Ausscheiden wegen Invalidität im Störfall an den Arbeitnehmer oder bei Tod an die Erben des Arbeitnehmers ausgezahlt wird. (de)
dbo:wikiPageID
  • 7992690 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158071153 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) hat das Ziel, eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. Hierfür ist in Deutschland eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. § 7bff SGB IV erforderlich. Flankierend können hierzu Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abgeschlossen werden. (de)
  • Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) hat das Ziel, eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. Hierfür ist in Deutschland eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. § 7bff SGB IV erforderlich. Flankierend können hierzu Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abgeschlossen werden. (de)
rdfs:label
  • Wertguthaben (de)
  • Wertguthaben (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of