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- Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse müssen die WertV verbindlich anwenden. Die letzte Fassung der WertV wurde am 6. Dezember 1988 erlassen und zuletzt am 18. August 1997 geändert. Zur Unterscheidung von früheren Versionen der WertV spricht man daher auch von der WertV 98. Die in der WertV geregelten Wertermittlungsverfahren nennt man auch normierte Verfahren:
* Vergleichswertverfahren nach § 13 bis 14 WertV
* Ertragswertverfahren nach § 15 bis 20 WertV
* Sachwertverfahren nach § 21 bis 25 WertV. In Ergänzung zur Wertermittlungsverordnung sind Wertermittlungsrichtlinien erlassen worden. (de)
- Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse müssen die WertV verbindlich anwenden. Die letzte Fassung der WertV wurde am 6. Dezember 1988 erlassen und zuletzt am 18. August 1997 geändert. Zur Unterscheidung von früheren Versionen der WertV spricht man daher auch von der WertV 98. Die in der WertV geregelten Wertermittlungsverfahren nennt man auch normierte Verfahren:
* Vergleichswertverfahren nach § 13 bis 14 WertV
* Ertragswertverfahren nach § 15 bis 20 WertV
* Sachwertverfahren nach § 21 bis 25 WertV. In Ergänzung zur Wertermittlungsverordnung sind Wertermittlungsrichtlinien erlassen worden. (de)
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- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken
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- Wertermittlungsverordnung
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- Art. 3 G vom 18. August 1997
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- Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
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- Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse müssen die WertV verbindlich anwenden. Die letzte Fassung der WertV wurde am 6. Dezember 1988 erlassen und zuletzt am 18. August 1997 geändert. Zur Unterscheidung von früheren Versionen der WertV spricht man daher auch von der WertV 98. Die in der WertV geregelten Wertermittlungsverfahren nennt man auch normierte Verfahren: (de)
- Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse müssen die WertV verbindlich anwenden. Die letzte Fassung der WertV wurde am 6. Dezember 1988 erlassen und zuletzt am 18. August 1997 geändert. Zur Unterscheidung von früheren Versionen der WertV spricht man daher auch von der WertV 98. Die in der WertV geregelten Wertermittlungsverfahren nennt man auch normierte Verfahren: (de)
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- Wertermittlungsverordnung (de)
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