Mit dem Begriff Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft wird im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Vorgemeinschaft in der Übergangszeit zwischen dem rechtlichen Entstehen des Wohnungseigentums und dem rechtlichen Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In dieser Zeit gelten gegenüber den Regeln für den Normalfall einer Wohnungseigentümergemeinschaft einige Abweichungen. Das gilt auch noch in dem anschließenden Zeitraum, soweit er noch zur Entstehungsphase gehört.

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  • Mit dem Begriff Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft wird im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Vorgemeinschaft in der Übergangszeit zwischen dem rechtlichen Entstehen des Wohnungseigentums und dem rechtlichen Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In dieser Zeit gelten gegenüber den Regeln für den Normalfall einer Wohnungseigentümergemeinschaft einige Abweichungen. Das gilt auch noch in dem anschließenden Zeitraum, soweit er noch zur Entstehungsphase gehört. (de)
  • Mit dem Begriff Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft wird im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Vorgemeinschaft in der Übergangszeit zwischen dem rechtlichen Entstehen des Wohnungseigentums und dem rechtlichen Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In dieser Zeit gelten gegenüber den Regeln für den Normalfall einer Wohnungseigentümergemeinschaft einige Abweichungen. Das gilt auch noch in dem anschließenden Zeitraum, soweit er noch zur Entstehungsphase gehört. (de)
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  • Mit dem Begriff Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft wird im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Vorgemeinschaft in der Übergangszeit zwischen dem rechtlichen Entstehen des Wohnungseigentums und dem rechtlichen Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In dieser Zeit gelten gegenüber den Regeln für den Normalfall einer Wohnungseigentümergemeinschaft einige Abweichungen. Das gilt auch noch in dem anschließenden Zeitraum, soweit er noch zur Entstehungsphase gehört. (de)
  • Mit dem Begriff Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft wird im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Vorgemeinschaft in der Übergangszeit zwischen dem rechtlichen Entstehen des Wohnungseigentums und dem rechtlichen Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In dieser Zeit gelten gegenüber den Regeln für den Normalfall einer Wohnungseigentümergemeinschaft einige Abweichungen. Das gilt auch noch in dem anschließenden Zeitraum, soweit er noch zur Entstehungsphase gehört. (de)
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  • Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft (de)
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