Der Wehrdienst, auch Militärdienst, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (Wehrpflicht) oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich rechtliche Verpflichtung oder Vertrag)

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  • Der Wehrdienst, auch Militärdienst, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (Wehrpflicht) oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich rechtliche Verpflichtung oder Vertrag) (de)
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