Ein Wechsel (im 16. Jahrhundert verkürzt aus Wechselbrief) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein akzeptierter Wechsel („gezogen“ und mit Unterschrift des Bezogenen) wird Akzept genannt.

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  • Ein Wechsel (im 16. Jahrhundert verkürzt aus Wechselbrief) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein akzeptierter Wechsel („gezogen“ und mit Unterschrift des Bezogenen) wird Akzept genannt. Der Wechsel ist eine Urkunde und ein „geborenes Orderpapier“. Er wird daher nur mittels Indossament übertragen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem Grundgeschäft, derentwegen der Wechsel geleistet wird (abstraktes Wertpapier). (de)
  • Ein Wechsel (im 16. Jahrhundert verkürzt aus Wechselbrief) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein akzeptierter Wechsel („gezogen“ und mit Unterschrift des Bezogenen) wird Akzept genannt. Der Wechsel ist eine Urkunde und ein „geborenes Orderpapier“. Er wird daher nur mittels Indossament übertragen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem Grundgeschäft, derentwegen der Wechsel geleistet wird (abstraktes Wertpapier). (de)
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  • Ein Wechsel (im 16. Jahrhundert verkürzt aus Wechselbrief) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein akzeptierter Wechsel („gezogen“ und mit Unterschrift des Bezogenen) wird Akzept genannt. (de)
  • Ein Wechsel (im 16. Jahrhundert verkürzt aus Wechselbrief) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein akzeptierter Wechsel („gezogen“ und mit Unterschrift des Bezogenen) wird Akzept genannt. (de)
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