Der web-basierte Elektronische Rechtsverkehr, kurz webERV ist eine seit 1. Jänner 2007 angebotene Dienstleistung des E-Justice oder E-Government der österreichischen Justiz. Er stellt eine Erweiterung des davor existierenden Dienstes Elektronischen Rechtsverkehrs dar und hat diesen im Jahr 2009 abgelöst. Es wird damit die papierlose elektronische Kommunikation mit österreichischen Gerichten ermöglicht. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung), Anträge an das Firmenbuch sowie Anträge an das Grundbuch.

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  • Der web-basierte Elektronische Rechtsverkehr, kurz webERV ist eine seit 1. Jänner 2007 angebotene Dienstleistung des E-Justice oder E-Government der österreichischen Justiz. Er stellt eine Erweiterung des davor existierenden Dienstes Elektronischen Rechtsverkehrs dar und hat diesen im Jahr 2009 abgelöst. Es wird damit die papierlose elektronische Kommunikation mit österreichischen Gerichten ermöglicht. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung), Anträge an das Firmenbuch sowie Anträge an das Grundbuch. Eine besondere Form der papierlosen Kommunikation mit österreichischen Gerichten wird auch für Sachverständige und Gerichtsdolmetscher durch den Dokumenteneinbringungsservice (DES) im Rahmen der Verfahrensautomation Justiz geboten. Während der ERV für Rechtsanwälte, Notare, Banken und Versicherungen grundsätzlich verpflichtend zu nutzen ist, haben Sachverständige das DES im Regelfall nicht verpflichtend zu nutzen, für Dolmetscher ist es grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis zu verwenden. (de)
  • Der web-basierte Elektronische Rechtsverkehr, kurz webERV ist eine seit 1. Jänner 2007 angebotene Dienstleistung des E-Justice oder E-Government der österreichischen Justiz. Er stellt eine Erweiterung des davor existierenden Dienstes Elektronischen Rechtsverkehrs dar und hat diesen im Jahr 2009 abgelöst. Es wird damit die papierlose elektronische Kommunikation mit österreichischen Gerichten ermöglicht. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung), Anträge an das Firmenbuch sowie Anträge an das Grundbuch. Eine besondere Form der papierlosen Kommunikation mit österreichischen Gerichten wird auch für Sachverständige und Gerichtsdolmetscher durch den Dokumenteneinbringungsservice (DES) im Rahmen der Verfahrensautomation Justiz geboten. Während der ERV für Rechtsanwälte, Notare, Banken und Versicherungen grundsätzlich verpflichtend zu nutzen ist, haben Sachverständige das DES im Regelfall nicht verpflichtend zu nutzen, für Dolmetscher ist es grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis zu verwenden. (de)
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  • Der web-basierte Elektronische Rechtsverkehr, kurz webERV ist eine seit 1. Jänner 2007 angebotene Dienstleistung des E-Justice oder E-Government der österreichischen Justiz. Er stellt eine Erweiterung des davor existierenden Dienstes Elektronischen Rechtsverkehrs dar und hat diesen im Jahr 2009 abgelöst. Es wird damit die papierlose elektronische Kommunikation mit österreichischen Gerichten ermöglicht. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung), Anträge an das Firmenbuch sowie Anträge an das Grundbuch. (de)
  • Der web-basierte Elektronische Rechtsverkehr, kurz webERV ist eine seit 1. Jänner 2007 angebotene Dienstleistung des E-Justice oder E-Government der österreichischen Justiz. Er stellt eine Erweiterung des davor existierenden Dienstes Elektronischen Rechtsverkehrs dar und hat diesen im Jahr 2009 abgelöst. Es wird damit die papierlose elektronische Kommunikation mit österreichischen Gerichten ermöglicht. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung), Anträge an das Firmenbuch sowie Anträge an das Grundbuch. (de)
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  • Web-basierter Elektronischer Rechtsverkehr (de)
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