Ein Wappen (von mhd. wâpen) ist ein Abzeichen auf einem Schild. Das Wort aus dem Mittelniederländischen war ursprünglich bedeutungsgleich mit mittelhochdeutsch wâfen „Waffe, Rüstung“. Erst im 16. Jahrhundert bildete sich die begriffliche Trennung von Waffe als Kampfgerät und Schild als Schutzwaffe zu dem Begriff Wappen in seiner heutigen Bedeutung heraus. Wappen, die eine Erhebung in den Adelsstand belegen, sind zumeist erblich. Heute werden Staats-, Länder- und Stadtwappen meist in freier und formal sehr reduzierter Formensprache gearbeitet.

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  • Ein Wappen (von mhd. wâpen) ist ein Abzeichen auf einem Schild. Das Wort aus dem Mittelniederländischen war ursprünglich bedeutungsgleich mit mittelhochdeutsch wâfen „Waffe, Rüstung“. Erst im 16. Jahrhundert bildete sich die begriffliche Trennung von Waffe als Kampfgerät und Schild als Schutzwaffe zu dem Begriff Wappen in seiner heutigen Bedeutung heraus. Ein Wappen – zumeist als schildförmiges Zeichen in Anlehnung an den Schild als Schutzwaffe, wie er im Altertum verwendet wurde – kann beispielsweise symbolisch für einen Staat, ein Land, oder eine Stadt als Hoheitszeichen stehen, symbolisch die Bedeutung einer Dynastie, einer Familie oder einer Person repräsentieren und legitimieren sowie das Logo oder Signet z. B. von Körperschaften, Vereinen und Studentenverbindungen sein. Wappen, die eine Erhebung in den Adelsstand belegen, sind zumeist erblich. Wappen wurden ursprünglich in stilisierender Darstellung und meist mehrfarbiger Gestaltung nach vorgegebener Kodifizierung gestaltet, basierend auf den Vorgaben der überlieferten Heraldik. Heute werden Staats-, Länder- und Stadtwappen meist in freier und formal sehr reduzierter Formensprache gearbeitet. (de)
  • Ein Wappen (von mhd. wâpen) ist ein Abzeichen auf einem Schild. Das Wort aus dem Mittelniederländischen war ursprünglich bedeutungsgleich mit mittelhochdeutsch wâfen „Waffe, Rüstung“. Erst im 16. Jahrhundert bildete sich die begriffliche Trennung von Waffe als Kampfgerät und Schild als Schutzwaffe zu dem Begriff Wappen in seiner heutigen Bedeutung heraus. Ein Wappen – zumeist als schildförmiges Zeichen in Anlehnung an den Schild als Schutzwaffe, wie er im Altertum verwendet wurde – kann beispielsweise symbolisch für einen Staat, ein Land, oder eine Stadt als Hoheitszeichen stehen, symbolisch die Bedeutung einer Dynastie, einer Familie oder einer Person repräsentieren und legitimieren sowie das Logo oder Signet z. B. von Körperschaften, Vereinen und Studentenverbindungen sein. Wappen, die eine Erhebung in den Adelsstand belegen, sind zumeist erblich. Wappen wurden ursprünglich in stilisierender Darstellung und meist mehrfarbiger Gestaltung nach vorgegebener Kodifizierung gestaltet, basierend auf den Vorgaben der überlieferten Heraldik. Heute werden Staats-, Länder- und Stadtwappen meist in freier und formal sehr reduzierter Formensprache gearbeitet. (de)
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  • § 7 Wappengesetz
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  • Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen.
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  • Ein Wappen (von mhd. wâpen) ist ein Abzeichen auf einem Schild. Das Wort aus dem Mittelniederländischen war ursprünglich bedeutungsgleich mit mittelhochdeutsch wâfen „Waffe, Rüstung“. Erst im 16. Jahrhundert bildete sich die begriffliche Trennung von Waffe als Kampfgerät und Schild als Schutzwaffe zu dem Begriff Wappen in seiner heutigen Bedeutung heraus. Wappen, die eine Erhebung in den Adelsstand belegen, sind zumeist erblich. Heute werden Staats-, Länder- und Stadtwappen meist in freier und formal sehr reduzierter Formensprache gearbeitet. (de)
  • Ein Wappen (von mhd. wâpen) ist ein Abzeichen auf einem Schild. Das Wort aus dem Mittelniederländischen war ursprünglich bedeutungsgleich mit mittelhochdeutsch wâfen „Waffe, Rüstung“. Erst im 16. Jahrhundert bildete sich die begriffliche Trennung von Waffe als Kampfgerät und Schild als Schutzwaffe zu dem Begriff Wappen in seiner heutigen Bedeutung heraus. Wappen, die eine Erhebung in den Adelsstand belegen, sind zumeist erblich. Heute werden Staats-, Länder- und Stadtwappen meist in freier und formal sehr reduzierter Formensprache gearbeitet. (de)
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