Mit dem Begriff Waldfrevel oder Forstfrevel wurde in Österreich und Deutschland das Betreten, die Beschädigung des Waldes und die Holzernte durch nicht berechtigte Personen in einem in Privatbesitz stehenden Waldes bezeichnet, der meist durch Strafgelder, aber auch durch Arreststrafen, Züchtigung, Zwangsarbeit, Zuchthaus oder Landesverweisung geahndet wurde. Die Rechtsgrundsätze und gesetzlichen Vorschriften über die Bestrafung von Waldfrevel wurden im Forststrafrecht behandelt.

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  • Mit dem Begriff Waldfrevel oder Forstfrevel wurde in Österreich und Deutschland das Betreten, die Beschädigung des Waldes und die Holzernte durch nicht berechtigte Personen in einem in Privatbesitz stehenden Waldes bezeichnet, der meist durch Strafgelder, aber auch durch Arreststrafen, Züchtigung, Zwangsarbeit, Zuchthaus oder Landesverweisung geahndet wurde. Die Rechtsgrundsätze und gesetzlichen Vorschriften über die Bestrafung von Waldfrevel wurden im Forststrafrecht behandelt. (de)
  • Mit dem Begriff Waldfrevel oder Forstfrevel wurde in Österreich und Deutschland das Betreten, die Beschädigung des Waldes und die Holzernte durch nicht berechtigte Personen in einem in Privatbesitz stehenden Waldes bezeichnet, der meist durch Strafgelder, aber auch durch Arreststrafen, Züchtigung, Zwangsarbeit, Zuchthaus oder Landesverweisung geahndet wurde. Die Rechtsgrundsätze und gesetzlichen Vorschriften über die Bestrafung von Waldfrevel wurden im Forststrafrecht behandelt. (de)
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  • Mit dem Begriff Waldfrevel oder Forstfrevel wurde in Österreich und Deutschland das Betreten, die Beschädigung des Waldes und die Holzernte durch nicht berechtigte Personen in einem in Privatbesitz stehenden Waldes bezeichnet, der meist durch Strafgelder, aber auch durch Arreststrafen, Züchtigung, Zwangsarbeit, Zuchthaus oder Landesverweisung geahndet wurde. Die Rechtsgrundsätze und gesetzlichen Vorschriften über die Bestrafung von Waldfrevel wurden im Forststrafrecht behandelt. (de)
  • Mit dem Begriff Waldfrevel oder Forstfrevel wurde in Österreich und Deutschland das Betreten, die Beschädigung des Waldes und die Holzernte durch nicht berechtigte Personen in einem in Privatbesitz stehenden Waldes bezeichnet, der meist durch Strafgelder, aber auch durch Arreststrafen, Züchtigung, Zwangsarbeit, Zuchthaus oder Landesverweisung geahndet wurde. Die Rechtsgrundsätze und gesetzlichen Vorschriften über die Bestrafung von Waldfrevel wurden im Forststrafrecht behandelt. (de)
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  • Waldfrevel (de)
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