Das Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich kam mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und der Einrichtung eines Reichstags als Parlament zustande. 1869 gab der Bund sich dann ein Bundeswahlgesetz, das zum ersten Mal für die Reichstagswahl vom März 1871 angewandt wurde. Diese Wahl gehört bereits zur Geschichte des seit 1871 bestehenden Deutschen Kaiserreichs.

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  • Das Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich kam mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und der Einrichtung eines Reichstags als Parlament zustande. 1869 gab der Bund sich dann ein Bundeswahlgesetz, das zum ersten Mal für die Reichstagswahl vom März 1871 angewandt wurde. Diese Wahl gehört bereits zur Geschichte des seit 1871 bestehenden Deutschen Kaiserreichs. Die Allgemeinheit der Wahl war damals in der Welt eine ausgesprochene Seltenheit und wurde in Deutschland realisiert, weil in ausschlaggebenden Momenten des deutschen Einigungsprozesses die Unterstützung der Liberalen beziehungsweise der demokratischen Linken bedeutsam war. Außerdem waren die Konservativen unschlüssig, ob die allgemeine (und gleiche) Wahl zu ihrem Vor- oder Nachteil war. Wählen durften im Norddeutschen Bund und im Kaiserreich im Grundsatz alle Männer über 25 Jahre, jeder hatte eine Stimme. Ausgeschlossen waren zum Beispiel Soldaten und Männer, die von der Armenunterstützung lebten. Die Wähler bestimmten einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis; erreichte kein Kandidat die absolute Mehrheit, so kam es zu einer Stichwahl. Zwar sollte die Wahl auch geheim sein, doch es dauerte lange, bis Maßnahmen getroffen wurden, damit tatsächlich nur der betreffende Wähler wusste, wem er seine Stimme gab. Bereits im Ersten Weltkrieg (1914–1918) kam die Diskussion, das Wahlrecht zu reformieren, beträchtlich weiter. In der Folge der Novemberrevolution 1918 wurden alle Verfassungen und Wahlgesetze auf Reichs- und Landesebene erneuert: Im Wahlrecht der Weimarer Republik durften auch Frauen wählen, das Wahlalter wurde herabgesetzt, Reichstag und Landtage wurden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt. (de)
  • Das Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich kam mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und der Einrichtung eines Reichstags als Parlament zustande. 1869 gab der Bund sich dann ein Bundeswahlgesetz, das zum ersten Mal für die Reichstagswahl vom März 1871 angewandt wurde. Diese Wahl gehört bereits zur Geschichte des seit 1871 bestehenden Deutschen Kaiserreichs. Die Allgemeinheit der Wahl war damals in der Welt eine ausgesprochene Seltenheit und wurde in Deutschland realisiert, weil in ausschlaggebenden Momenten des deutschen Einigungsprozesses die Unterstützung der Liberalen beziehungsweise der demokratischen Linken bedeutsam war. Außerdem waren die Konservativen unschlüssig, ob die allgemeine (und gleiche) Wahl zu ihrem Vor- oder Nachteil war. Wählen durften im Norddeutschen Bund und im Kaiserreich im Grundsatz alle Männer über 25 Jahre, jeder hatte eine Stimme. Ausgeschlossen waren zum Beispiel Soldaten und Männer, die von der Armenunterstützung lebten. Die Wähler bestimmten einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis; erreichte kein Kandidat die absolute Mehrheit, so kam es zu einer Stichwahl. Zwar sollte die Wahl auch geheim sein, doch es dauerte lange, bis Maßnahmen getroffen wurden, damit tatsächlich nur der betreffende Wähler wusste, wem er seine Stimme gab. Bereits im Ersten Weltkrieg (1914–1918) kam die Diskussion, das Wahlrecht zu reformieren, beträchtlich weiter. In der Folge der Novemberrevolution 1918 wurden alle Verfassungen und Wahlgesetze auf Reichs- und Landesebene erneuert: Im Wahlrecht der Weimarer Republik durften auch Frauen wählen, das Wahlalter wurde herabgesetzt, Reichstag und Landtage wurden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt. (de)
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  • Das Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich kam mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und der Einrichtung eines Reichstags als Parlament zustande. 1869 gab der Bund sich dann ein Bundeswahlgesetz, das zum ersten Mal für die Reichstagswahl vom März 1871 angewandt wurde. Diese Wahl gehört bereits zur Geschichte des seit 1871 bestehenden Deutschen Kaiserreichs. (de)
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