Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (s. auch Staatenverantwortlichkeit) bezeichnet die Frage, ob und inwieweit Völkerrechtssubjekte (in der Regel Staaten) für ein völkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben. Der Begriff der „völkerrechtlichen Verantwortlichkeit“ umfasst also sekundäre Haftungsregelungen für den Fall, dass primäre Handlungs- oder Unterlassungspflichten verletzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei um Fragen der Zurechnung eines völkerrechtswidrigen Verhaltens zu einem Völkerrechtssubjekt und um die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben.

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  • Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (s. auch Staatenverantwortlichkeit) bezeichnet die Frage, ob und inwieweit Völkerrechtssubjekte (in der Regel Staaten) für ein völkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben. Der Begriff der „völkerrechtlichen Verantwortlichkeit“ umfasst also sekundäre Haftungsregelungen für den Fall, dass primäre Handlungs- oder Unterlassungspflichten verletzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei um Fragen der Zurechnung eines völkerrechtswidrigen Verhaltens zu einem Völkerrechtssubjekt und um die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben. (de)
  • Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (s. auch Staatenverantwortlichkeit) bezeichnet die Frage, ob und inwieweit Völkerrechtssubjekte (in der Regel Staaten) für ein völkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben. Der Begriff der „völkerrechtlichen Verantwortlichkeit“ umfasst also sekundäre Haftungsregelungen für den Fall, dass primäre Handlungs- oder Unterlassungspflichten verletzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei um Fragen der Zurechnung eines völkerrechtswidrigen Verhaltens zu einem Völkerrechtssubjekt und um die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben. (de)
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  • Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (s. auch Staatenverantwortlichkeit) bezeichnet die Frage, ob und inwieweit Völkerrechtssubjekte (in der Regel Staaten) für ein völkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben. Der Begriff der „völkerrechtlichen Verantwortlichkeit“ umfasst also sekundäre Haftungsregelungen für den Fall, dass primäre Handlungs- oder Unterlassungspflichten verletzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei um Fragen der Zurechnung eines völkerrechtswidrigen Verhaltens zu einem Völkerrechtssubjekt und um die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben. (de)
  • Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (s. auch Staatenverantwortlichkeit) bezeichnet die Frage, ob und inwieweit Völkerrechtssubjekte (in der Regel Staaten) für ein völkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben. Der Begriff der „völkerrechtlichen Verantwortlichkeit“ umfasst also sekundäre Haftungsregelungen für den Fall, dass primäre Handlungs- oder Unterlassungspflichten verletzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei um Fragen der Zurechnung eines völkerrechtswidrigen Verhaltens zu einem Völkerrechtssubjekt und um die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben. (de)
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  • Völkerrechtliche Verantwortlichkeit (de)
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