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- Ein Vorverfahren ist 1.
* ein Verfahren, bei dem eine Behörde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal überprüft, bevor ein gerichtliches Verfahren stattfindet, 2.
* eine Möglichkeit des Bürgers, sich gegen einen Verwaltungsakt, umgangssprachlich auch als Bescheid bezeichnet, (Anfechtungswiderspruch) oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes (Verpflichtungswiderspruch) zu wehren, und 3.
* Voraussetzung für die Zulässigkeit einer nachfolgenden Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. In Abgabenangelegenheiten nennt sich das Vorverfahren Einspruchsverfahren. Das Vorverfahren ist zu unterscheiden von Gegenvorstellung, Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde. (de)
- Ein Vorverfahren ist 1.
* ein Verfahren, bei dem eine Behörde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal überprüft, bevor ein gerichtliches Verfahren stattfindet, 2.
* eine Möglichkeit des Bürgers, sich gegen einen Verwaltungsakt, umgangssprachlich auch als Bescheid bezeichnet, (Anfechtungswiderspruch) oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes (Verpflichtungswiderspruch) zu wehren, und 3.
* Voraussetzung für die Zulässigkeit einer nachfolgenden Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. In Abgabenangelegenheiten nennt sich das Vorverfahren Einspruchsverfahren. Das Vorverfahren ist zu unterscheiden von Gegenvorstellung, Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde. (de)
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- Ein Vorverfahren ist 1.
* ein Verfahren, bei dem eine Behörde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal überprüft, bevor ein gerichtliches Verfahren stattfindet, 2.
* eine Möglichkeit des Bürgers, sich gegen einen Verwaltungsakt, umgangssprachlich auch als Bescheid bezeichnet, (Anfechtungswiderspruch) oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes (Verpflichtungswiderspruch) zu wehren, und 3.
* Voraussetzung für die Zulässigkeit einer nachfolgenden Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage. (de)
- Ein Vorverfahren ist 1.
* ein Verfahren, bei dem eine Behörde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal überprüft, bevor ein gerichtliches Verfahren stattfindet, 2.
* eine Möglichkeit des Bürgers, sich gegen einen Verwaltungsakt, umgangssprachlich auch als Bescheid bezeichnet, (Anfechtungswiderspruch) oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes (Verpflichtungswiderspruch) zu wehren, und 3.
* Voraussetzung für die Zulässigkeit einer nachfolgenden Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage. (de)
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