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- Die Vorsorgepauschale ist ein Betrag, der bei der Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland berücksichtigt wird, um Ausgaben des Steuerpflichtigen für soziale Sicherung steuerfrei zu stellen. Hat ein Steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen, wird für die Vorsorgeaufwendungen eine vom Bruttoeinkommen abhängige Pauschale als Freibetrag vom Einkommen abgezogen. Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen nachweisen, die als tatsächlicher Vorsorgeaufwand zu einem höheren Abzug führen. Ein Freibetrag über die Vorsorgepauschale hinaus im Rahmen eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ist nicht vorgesehen. (de)
- Die Vorsorgepauschale ist ein Betrag, der bei der Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland berücksichtigt wird, um Ausgaben des Steuerpflichtigen für soziale Sicherung steuerfrei zu stellen. Hat ein Steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen, wird für die Vorsorgeaufwendungen eine vom Bruttoeinkommen abhängige Pauschale als Freibetrag vom Einkommen abgezogen. Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen nachweisen, die als tatsächlicher Vorsorgeaufwand zu einem höheren Abzug führen. Ein Freibetrag über die Vorsorgepauschale hinaus im Rahmen eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ist nicht vorgesehen. (de)
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- Die Vorsorgepauschale ist ein Betrag, der bei der Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland berücksichtigt wird, um Ausgaben des Steuerpflichtigen für soziale Sicherung steuerfrei zu stellen. Hat ein Steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen, wird für die Vorsorgeaufwendungen eine vom Bruttoeinkommen abhängige Pauschale als Freibetrag vom Einkommen abgezogen. Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen nachweisen, die als tatsächlicher Vorsorgeaufwand zu einem höheren Abzug führen. Ein Freibetrag über die Vorsorgepauschale hinaus im Rahmen eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ist nicht vorgesehen. (de)
- Die Vorsorgepauschale ist ein Betrag, der bei der Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland berücksichtigt wird, um Ausgaben des Steuerpflichtigen für soziale Sicherung steuerfrei zu stellen. Hat ein Steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen, wird für die Vorsorgeaufwendungen eine vom Bruttoeinkommen abhängige Pauschale als Freibetrag vom Einkommen abgezogen. Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen nachweisen, die als tatsächlicher Vorsorgeaufwand zu einem höheren Abzug führen. Ein Freibetrag über die Vorsorgepauschale hinaus im Rahmen eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ist nicht vorgesehen. (de)
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- Vorsorgepauschale (de)
- Vorsorgepauschale (de)
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