Der Vorsitzende des Europäischen Rates leitete bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 die Sitzungen der im Europäischen Rat zusammenkommenden Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Nach dem Rotationsprinzip wechselte das Amt unter diesen im halbjährlichen Turnus. In den Pressemedien hieß es dem gemäß, das Land, dem der jeweilige Ratsvorsitzende als Regierungschef diente, übe nun die Ratspräsidentschaft aus.

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  • Der Vorsitzende des Europäischen Rates leitete bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 die Sitzungen der im Europäischen Rat zusammenkommenden Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Nach dem Rotationsprinzip wechselte das Amt unter diesen im halbjährlichen Turnus. In den Pressemedien hieß es dem gemäß, das Land, dem der jeweilige Ratsvorsitzende als Regierungschef diente, übe nun die Ratspräsidentschaft aus. Wesentliche Aufgabe des Vorsitzenden des Europäischen Rates war die aktive Herbeiführung von Kompromissen unter seinen Kollegen durch eigene Vorschläge, die er nicht selten in „Beichtstuhlgesprächen“ mit erst noch zu überzeugenden Kollegen sondierte. Die halbjährliche Rotation des Amtes ließ eine Kontinuität in der Ausübung dieser Funktion nicht zu und nährte regelmäßig Spekulationen darüber, welche Agenda das für die kommende Ratspräsidentschaft vorgesehene Land jeweils verfolgen würde. Dabei wurden auf die Ratspräsidentschaften großer Mitgliedstaaten oft mehr Hoffnungen für wegweisende Kompromisse und Integrationsfortschritte gesetzt als auf die kleinerer Mitgliedstaaten, die in den EU-Organen insgesamt über weniger Einfluss verfügten. Mit der Umsetzung des Vertrags von Lissabon wurde dieser halbjährlich rotierende Vorsitz abgelöst durch die neu geschaffene Funktion des von den Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten des Europäischen Rates, der die Möglichkeit erhält, sich ganz auf seine Koordinations- und Vermittlungsfunktion zwischen den Mitgliedstaaten zu konzentrieren, da er zeitgleich auf nationaler Ebene kein Amt ausüben darf. (de)
  • Der Vorsitzende des Europäischen Rates leitete bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 die Sitzungen der im Europäischen Rat zusammenkommenden Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Nach dem Rotationsprinzip wechselte das Amt unter diesen im halbjährlichen Turnus. In den Pressemedien hieß es dem gemäß, das Land, dem der jeweilige Ratsvorsitzende als Regierungschef diente, übe nun die Ratspräsidentschaft aus. Wesentliche Aufgabe des Vorsitzenden des Europäischen Rates war die aktive Herbeiführung von Kompromissen unter seinen Kollegen durch eigene Vorschläge, die er nicht selten in „Beichtstuhlgesprächen“ mit erst noch zu überzeugenden Kollegen sondierte. Die halbjährliche Rotation des Amtes ließ eine Kontinuität in der Ausübung dieser Funktion nicht zu und nährte regelmäßig Spekulationen darüber, welche Agenda das für die kommende Ratspräsidentschaft vorgesehene Land jeweils verfolgen würde. Dabei wurden auf die Ratspräsidentschaften großer Mitgliedstaaten oft mehr Hoffnungen für wegweisende Kompromisse und Integrationsfortschritte gesetzt als auf die kleinerer Mitgliedstaaten, die in den EU-Organen insgesamt über weniger Einfluss verfügten. Mit der Umsetzung des Vertrags von Lissabon wurde dieser halbjährlich rotierende Vorsitz abgelöst durch die neu geschaffene Funktion des von den Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten des Europäischen Rates, der die Möglichkeit erhält, sich ganz auf seine Koordinations- und Vermittlungsfunktion zwischen den Mitgliedstaaten zu konzentrieren, da er zeitgleich auf nationaler Ebene kein Amt ausüben darf. (de)
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  • Der Vorsitzende des Europäischen Rates leitete bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 die Sitzungen der im Europäischen Rat zusammenkommenden Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Nach dem Rotationsprinzip wechselte das Amt unter diesen im halbjährlichen Turnus. In den Pressemedien hieß es dem gemäß, das Land, dem der jeweilige Ratsvorsitzende als Regierungschef diente, übe nun die Ratspräsidentschaft aus. (de)
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  • Vorsitzender des Europäischen Rates (de)
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