Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs- oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei der Gesellschaft verbleibt. Für die Einlage haftet jedoch der Dritte.

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  • Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs- oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei der Gesellschaft verbleibt. Für die Einlage haftet jedoch der Dritte. (de)
  • Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs- oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei der Gesellschaft verbleibt. Für die Einlage haftet jedoch der Dritte. (de)
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  • Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs- oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei der Gesellschaft verbleibt. Für die Einlage haftet jedoch der Dritte. (de)
  • Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs- oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei der Gesellschaft verbleibt. Für die Einlage haftet jedoch der Dritte. (de)
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  • Vorratsaktie (de)
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