Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Als vorläufige Haushaltsführung oder Nothaushaltsführung bezeichnet man die Fortsetzung der Staatstätigkeit ohne ein gültiges Haushaltsgesetz (Bund und Bundesländer) bzw. ohne eine gültige Haushaltssatzung (Kommunen). (de)
- Als vorläufige Haushaltsführung oder Nothaushaltsführung bezeichnet man die Fortsetzung der Staatstätigkeit ohne ein gültiges Haushaltsgesetz (Bund und Bundesländer) bzw. ohne eine gültige Haushaltssatzung (Kommunen). (de)
|
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Als vorläufige Haushaltsführung oder Nothaushaltsführung bezeichnet man die Fortsetzung der Staatstätigkeit ohne ein gültiges Haushaltsgesetz (Bund und Bundesländer) bzw. ohne eine gültige Haushaltssatzung (Kommunen). (de)
- Als vorläufige Haushaltsführung oder Nothaushaltsführung bezeichnet man die Fortsetzung der Staatstätigkeit ohne ein gültiges Haushaltsgesetz (Bund und Bundesländer) bzw. ohne eine gültige Haushaltssatzung (Kommunen). (de)
|
rdfs:label
|
- Vorläufige Haushaltsführung (de)
- Vorläufige Haushaltsführung (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |