Vorgesetzte sind natürliche Personen, denen innerhalb einer Organisation (Unternehmen, Behörde) die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen. Vorgesetzte haben die Aufgabe, Ziele für die Gruppe zu formulieren, diese zu verwirklichen und die Mittel hierzu auch in unerwarteten Situationen anzupassen. Vorgesetzte wirken nicht nur nach außen, sondern regeln auch das Verhalten der Gruppenmitglieder und überwachen die Gruppennormen (Mitarbeiterführung). Gleichfalls übernehmen Vorgesetzte (bei juristischen Personen ausschließlich die rechtlichen Vertreter) straf- und schuldrechtlich auch die Verantwortung, dass die ihnen Untergebenen hinreichend, gerade auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, geschult sind.

Property Value
dbo:abstract
  • Vorgesetzte sind natürliche Personen, denen innerhalb einer Organisation (Unternehmen, Behörde) die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen. Vorgesetzte haben die Aufgabe, Ziele für die Gruppe zu formulieren, diese zu verwirklichen und die Mittel hierzu auch in unerwarteten Situationen anzupassen. Vorgesetzte wirken nicht nur nach außen, sondern regeln auch das Verhalten der Gruppenmitglieder und überwachen die Gruppennormen (Mitarbeiterführung). Gleichfalls übernehmen Vorgesetzte (bei juristischen Personen ausschließlich die rechtlichen Vertreter) straf- und schuldrechtlich auch die Verantwortung, dass die ihnen Untergebenen hinreichend, gerade auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, geschult sind. Bei einer Linienorganisation spricht man von einer (strengen) Hierarchiefolge, insofern als die Vertreter einer Hierarchie-Ebene jeweils den (einzigen direkten) Vorgesetzten der nächstfolgenden unterstellten Hierarchie-Ebene stellen. In einer Matrixorganisation kann ein Mitarbeiter, was die Tätigkeit anbetrifft, zwar mehrere Vorgesetzte haben, die Vorgesetztenfunktion im Sinne der Personalverantwortlichkeit liegt aber im Allgemeinen bei einer Person. (de)
  • Vorgesetzte sind natürliche Personen, denen innerhalb einer Organisation (Unternehmen, Behörde) die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen. Vorgesetzte haben die Aufgabe, Ziele für die Gruppe zu formulieren, diese zu verwirklichen und die Mittel hierzu auch in unerwarteten Situationen anzupassen. Vorgesetzte wirken nicht nur nach außen, sondern regeln auch das Verhalten der Gruppenmitglieder und überwachen die Gruppennormen (Mitarbeiterführung). Gleichfalls übernehmen Vorgesetzte (bei juristischen Personen ausschließlich die rechtlichen Vertreter) straf- und schuldrechtlich auch die Verantwortung, dass die ihnen Untergebenen hinreichend, gerade auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, geschult sind. Bei einer Linienorganisation spricht man von einer (strengen) Hierarchiefolge, insofern als die Vertreter einer Hierarchie-Ebene jeweils den (einzigen direkten) Vorgesetzten der nächstfolgenden unterstellten Hierarchie-Ebene stellen. In einer Matrixorganisation kann ein Mitarbeiter, was die Tätigkeit anbetrifft, zwar mehrere Vorgesetzte haben, die Vorgesetztenfunktion im Sinne der Personalverantwortlichkeit liegt aber im Allgemeinen bei einer Person. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4063975-7
dbo:wikiPageID
  • 135227 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158251854 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Vorgesetzte sind natürliche Personen, denen innerhalb einer Organisation (Unternehmen, Behörde) die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen. Vorgesetzte haben die Aufgabe, Ziele für die Gruppe zu formulieren, diese zu verwirklichen und die Mittel hierzu auch in unerwarteten Situationen anzupassen. Vorgesetzte wirken nicht nur nach außen, sondern regeln auch das Verhalten der Gruppenmitglieder und überwachen die Gruppennormen (Mitarbeiterführung). Gleichfalls übernehmen Vorgesetzte (bei juristischen Personen ausschließlich die rechtlichen Vertreter) straf- und schuldrechtlich auch die Verantwortung, dass die ihnen Untergebenen hinreichend, gerade auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, geschult sind. (de)
  • Vorgesetzte sind natürliche Personen, denen innerhalb einer Organisation (Unternehmen, Behörde) die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen. Vorgesetzte haben die Aufgabe, Ziele für die Gruppe zu formulieren, diese zu verwirklichen und die Mittel hierzu auch in unerwarteten Situationen anzupassen. Vorgesetzte wirken nicht nur nach außen, sondern regeln auch das Verhalten der Gruppenmitglieder und überwachen die Gruppennormen (Mitarbeiterführung). Gleichfalls übernehmen Vorgesetzte (bei juristischen Personen ausschließlich die rechtlichen Vertreter) straf- und schuldrechtlich auch die Verantwortung, dass die ihnen Untergebenen hinreichend, gerade auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, geschult sind. (de)
rdfs:label
  • Vorgesetzter (de)
  • Vorgesetzter (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of