Die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung war ein Maßnahmenkatalog des NS-Regimes zur planmäßigen Überwachung von potenziellen (Wiederholungs-)Straftätern und auch zum Terror gegen politisch und anderweitig unliebsame Personen. Nachdem der Anwendungsbereich der polizeilichen Vorbeugehaft um „Asoziale“ erweitert worden war, sollte der Katalog dazu dienen, die „durch die kriminalbiologischen Forschungen gewonnenen Erkenntnisse aus[zu]werten“.

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  • Die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung war ein Maßnahmenkatalog des NS-Regimes zur planmäßigen Überwachung von potenziellen (Wiederholungs-)Straftätern und auch zum Terror gegen politisch und anderweitig unliebsame Personen. Nachdem der Anwendungsbereich der polizeilichen Vorbeugehaft um „Asoziale“ erweitert worden war, sollte der Katalog dazu dienen, die „durch die kriminalbiologischen Forschungen gewonnenen Erkenntnisse aus[zu]werten“. Die beiden Hauptinstrumente waren die „Polizeiliche planmäßige Überwachung“ und die „Polizeiliche Vorbeugehaft“, mit denen die Kriminalpolizei, ähnlich der von der Gestapo verhängten Schutzhaft, das Recht bekam, Menschen ohne richterlichen Beschluss zu überwachen und – in der Regel in einem Konzentrationslager – unbegrenzt festzuhalten. Die Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen „Berufsverbrecher“, „Arbeitsscheue“, Obdachlose, Roma, Prostituierte und Homosexuelle. (de)
  • Die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung war ein Maßnahmenkatalog des NS-Regimes zur planmäßigen Überwachung von potenziellen (Wiederholungs-)Straftätern und auch zum Terror gegen politisch und anderweitig unliebsame Personen. Nachdem der Anwendungsbereich der polizeilichen Vorbeugehaft um „Asoziale“ erweitert worden war, sollte der Katalog dazu dienen, die „durch die kriminalbiologischen Forschungen gewonnenen Erkenntnisse aus[zu]werten“. Die beiden Hauptinstrumente waren die „Polizeiliche planmäßige Überwachung“ und die „Polizeiliche Vorbeugehaft“, mit denen die Kriminalpolizei, ähnlich der von der Gestapo verhängten Schutzhaft, das Recht bekam, Menschen ohne richterlichen Beschluss zu überwachen und – in der Regel in einem Konzentrationslager – unbegrenzt festzuhalten. Die Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen „Berufsverbrecher“, „Arbeitsscheue“, Obdachlose, Roma, Prostituierte und Homosexuelle. (de)
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  • Die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung war ein Maßnahmenkatalog des NS-Regimes zur planmäßigen Überwachung von potenziellen (Wiederholungs-)Straftätern und auch zum Terror gegen politisch und anderweitig unliebsame Personen. Nachdem der Anwendungsbereich der polizeilichen Vorbeugehaft um „Asoziale“ erweitert worden war, sollte der Katalog dazu dienen, die „durch die kriminalbiologischen Forschungen gewonnenen Erkenntnisse aus[zu]werten“. (de)
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  • Vorbeugende Verbrechensbekämpfung (de)
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