Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass belastende Hoheitsakte nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ergehen dürfen. Der Vorbehalt des Gesetzes ist nicht mit dem Gesetzesvorbehalt zu verwechseln.

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  • Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass belastende Hoheitsakte nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ergehen dürfen. Der Vorbehalt des Gesetzes ist nicht mit dem Gesetzesvorbehalt zu verwechseln. (de)
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  • Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass belastende Hoheitsakte nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ergehen dürfen. Der Vorbehalt des Gesetzes ist nicht mit dem Gesetzesvorbehalt zu verwechseln. (de)
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  • Vorbehalt des Gesetzes (de)
  • Vorbehalt des Gesetzes (de)
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