Der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrates Groß-Berlin beanspruchte in der Novemberrevolution von 1918 die Rolle einer vorläufigen Zentralinstanz der Arbeiter- und Soldatenräte in Groß-Berlin, Preußen und des Reiches. Er hatte die Aufgabe bis zum Zusammentritt des ersten Reichsrätekongresses im Dezember 1918 die provisorischen Regierungen, den Rat der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert auf Reichsebene und den unter Paul Hirsch in Preußen, zu kontrollieren. Von Dezember 1918 bis zu seiner Auflösung im Sommer 1919 wirkte der Vollzugsrat als oberste Instanz der Berliner Räte weiter.

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  • Der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrates Groß-Berlin beanspruchte in der Novemberrevolution von 1918 die Rolle einer vorläufigen Zentralinstanz der Arbeiter- und Soldatenräte in Groß-Berlin, Preußen und des Reiches. Er hatte die Aufgabe bis zum Zusammentritt des ersten Reichsrätekongresses im Dezember 1918 die provisorischen Regierungen, den Rat der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert auf Reichsebene und den unter Paul Hirsch in Preußen, zu kontrollieren. Von Dezember 1918 bis zu seiner Auflösung im Sommer 1919 wirkte der Vollzugsrat als oberste Instanz der Berliner Räte weiter. (de)
  • Der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrates Groß-Berlin beanspruchte in der Novemberrevolution von 1918 die Rolle einer vorläufigen Zentralinstanz der Arbeiter- und Soldatenräte in Groß-Berlin, Preußen und des Reiches. Er hatte die Aufgabe bis zum Zusammentritt des ersten Reichsrätekongresses im Dezember 1918 die provisorischen Regierungen, den Rat der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert auf Reichsebene und den unter Paul Hirsch in Preußen, zu kontrollieren. Von Dezember 1918 bis zu seiner Auflösung im Sommer 1919 wirkte der Vollzugsrat als oberste Instanz der Berliner Räte weiter. (de)
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  • Der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrates Groß-Berlin beanspruchte in der Novemberrevolution von 1918 die Rolle einer vorläufigen Zentralinstanz der Arbeiter- und Soldatenräte in Groß-Berlin, Preußen und des Reiches. Er hatte die Aufgabe bis zum Zusammentritt des ersten Reichsrätekongresses im Dezember 1918 die provisorischen Regierungen, den Rat der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert auf Reichsebene und den unter Paul Hirsch in Preußen, zu kontrollieren. Von Dezember 1918 bis zu seiner Auflösung im Sommer 1919 wirkte der Vollzugsrat als oberste Instanz der Berliner Räte weiter. (de)
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  • Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrates Groß-Berlin (de)
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