Eine Vollversicherung im österreichischen Sozialversicherungsrecht liegt dann vor, wenn die betreffende Person kranken-, unfall- und pensionsversichert ist. Grundvoraussetzung dafür ist ein Erwerbseinkommen, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

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  • Eine Vollversicherung im österreichischen Sozialversicherungsrecht liegt dann vor, wenn die betreffende Person kranken-, unfall- und pensionsversichert ist. Grundvoraussetzung dafür ist ein Erwerbseinkommen, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. (de)
  • Eine Vollversicherung im österreichischen Sozialversicherungsrecht liegt dann vor, wenn die betreffende Person kranken-, unfall- und pensionsversichert ist. Grundvoraussetzung dafür ist ein Erwerbseinkommen, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. (de)
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  • Eine Vollversicherung im österreichischen Sozialversicherungsrecht liegt dann vor, wenn die betreffende Person kranken-, unfall- und pensionsversichert ist. Grundvoraussetzung dafür ist ein Erwerbseinkommen, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. (de)
  • Eine Vollversicherung im österreichischen Sozialversicherungsrecht liegt dann vor, wenn die betreffende Person kranken-, unfall- und pensionsversichert ist. Grundvoraussetzung dafür ist ein Erwerbseinkommen, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. (de)
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  • Vollversicherung (de)
  • Vollversicherung (de)
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