Der Volkvorschlag ist ein Instrument der direkten Demokratie der Schweiz. Mehrere Kantone in der Schweiz kennen neben den bekannten Instrumenten wie Referendum und Initiative und den weniger bekannten wie Einzelinitiative und Volksmotion auch noch ein weiteres politisches Recht zur Verbesserung der parlamentarischen Arbeit durch das Volk, den Volksvorschlag. Dies wird auch „konstruktives Referendum“ oder „Referendum mit Gegenvorschlag“ genannt. Diese oder ähnliche Mitwirkungsmöglichkeiten kennen folgende Kantone:

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  • Der Volkvorschlag ist ein Instrument der direkten Demokratie der Schweiz. Mehrere Kantone in der Schweiz kennen neben den bekannten Instrumenten wie Referendum und Initiative und den weniger bekannten wie Einzelinitiative und Volksmotion auch noch ein weiteres politisches Recht zur Verbesserung der parlamentarischen Arbeit durch das Volk, den Volksvorschlag. Dies wird auch „konstruktives Referendum“ oder „Referendum mit Gegenvorschlag“ genannt. Einer Vorlage des Parlamentes kann, wenn genügend Stimmbürger die Vorlage verbessern wollen, einen Änderungsvorschlag gegenübergestellt werden. Nach der Sammlung von genügend Unterschriften von Stimmberechtigten kann der parlamentarischen Vorlage ein Gegenvorschlag als Ganzes gegenübergestellt werden. Dieser Volksvorschlag wird wiederum vom Parlament geprüft und dann eventuell zusammen mit dem ursprünglichen Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Um bei Zustimmung für beide Vorlagen einen Entscheid zu haben, wird noch eine Stichfrage gestellt. Das ganze Prozedere ist an in Verfassung und Gesetz vorgegebene Abläufe und Formalitäten gebunden. Auf Bundesebene wurde die Einführung eines „Referendum mit Gegenvorschlag“ am 24. September 2000 mit einer Zweidrittelsmehrheit vom Volke abgelehnt. Diese oder ähnliche Mitwirkungsmöglichkeiten kennen folgende Kantone: * Kanton Bern, (Verfassung des Kantons Bern (PDF; 226 kB) – Art. 63 Absatz 3; Gesetz über die politischen Rechte – Art. 59a ff). * Kanton Zürich (Verfassung des Kantons Zürich (PDF; 362 kB) – Art. 35). Im Kanton Zürich wurde am 23. September 2012 nach knapp sieben Jahren das konstruktive Referendum wieder abgeschafft. (de)
  • Der Volkvorschlag ist ein Instrument der direkten Demokratie der Schweiz. Mehrere Kantone in der Schweiz kennen neben den bekannten Instrumenten wie Referendum und Initiative und den weniger bekannten wie Einzelinitiative und Volksmotion auch noch ein weiteres politisches Recht zur Verbesserung der parlamentarischen Arbeit durch das Volk, den Volksvorschlag. Dies wird auch „konstruktives Referendum“ oder „Referendum mit Gegenvorschlag“ genannt. Einer Vorlage des Parlamentes kann, wenn genügend Stimmbürger die Vorlage verbessern wollen, einen Änderungsvorschlag gegenübergestellt werden. Nach der Sammlung von genügend Unterschriften von Stimmberechtigten kann der parlamentarischen Vorlage ein Gegenvorschlag als Ganzes gegenübergestellt werden. Dieser Volksvorschlag wird wiederum vom Parlament geprüft und dann eventuell zusammen mit dem ursprünglichen Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Um bei Zustimmung für beide Vorlagen einen Entscheid zu haben, wird noch eine Stichfrage gestellt. Das ganze Prozedere ist an in Verfassung und Gesetz vorgegebene Abläufe und Formalitäten gebunden. Auf Bundesebene wurde die Einführung eines „Referendum mit Gegenvorschlag“ am 24. September 2000 mit einer Zweidrittelsmehrheit vom Volke abgelehnt. Diese oder ähnliche Mitwirkungsmöglichkeiten kennen folgende Kantone: * Kanton Bern, (Verfassung des Kantons Bern (PDF; 226 kB) – Art. 63 Absatz 3; Gesetz über die politischen Rechte – Art. 59a ff). * Kanton Zürich (Verfassung des Kantons Zürich (PDF; 362 kB) – Art. 35). Im Kanton Zürich wurde am 23. September 2012 nach knapp sieben Jahren das konstruktive Referendum wieder abgeschafft. (de)
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  • Der Volkvorschlag ist ein Instrument der direkten Demokratie der Schweiz. Mehrere Kantone in der Schweiz kennen neben den bekannten Instrumenten wie Referendum und Initiative und den weniger bekannten wie Einzelinitiative und Volksmotion auch noch ein weiteres politisches Recht zur Verbesserung der parlamentarischen Arbeit durch das Volk, den Volksvorschlag. Dies wird auch „konstruktives Referendum“ oder „Referendum mit Gegenvorschlag“ genannt. Diese oder ähnliche Mitwirkungsmöglichkeiten kennen folgende Kantone: (de)
  • Der Volkvorschlag ist ein Instrument der direkten Demokratie der Schweiz. Mehrere Kantone in der Schweiz kennen neben den bekannten Instrumenten wie Referendum und Initiative und den weniger bekannten wie Einzelinitiative und Volksmotion auch noch ein weiteres politisches Recht zur Verbesserung der parlamentarischen Arbeit durch das Volk, den Volksvorschlag. Dies wird auch „konstruktives Referendum“ oder „Referendum mit Gegenvorschlag“ genannt. Diese oder ähnliche Mitwirkungsmöglichkeiten kennen folgende Kantone: (de)
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  • Volksvorschlag (de)
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