Der Begriff Volksverrat wurde in der Sprache des Nationalsozialismus geprägt. Er entstand nach dem Ersten Weltkrieg im Sprachgebrauch der Rechtsextremen als Bezeichnung für die demokratisch geprägten Anhänger der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung führten die Nationalsozialisten den Tatbestand des Volksverrates im Strafrecht ein. Heutzutage findet der Ausdruck in der Rhetorik der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der rechtspopulistischen Pegida-Bewegung wieder zunehmend Verwendung.

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  • Der Begriff Volksverrat wurde in der Sprache des Nationalsozialismus geprägt. Er entstand nach dem Ersten Weltkrieg im Sprachgebrauch der Rechtsextremen als Bezeichnung für die demokratisch geprägten Anhänger der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung führten die Nationalsozialisten den Tatbestand des Volksverrates im Strafrecht ein. Er bezeichnete das „unmittelbar gegen das deutsche Volk gerichtete Verbrechen eines Volksgenossen, der die politische Einheit, Freiheit und Macht des deutschen Volkes zu erschüttern trachtet“. Personen, denen dies vorgeworfen wurde, wurden als Volksverräter bezeichnet. Damit wurden zunächst Verbrechen des Hochverrats und Landesverrats (§§ 80–93 StGB) bezeichnet. Insbesondere durch die Rechtsprechung des Volksgerichtshofes unter Roland Freisler (1893–1945) wurde damit jede Art von Kritik am Nationalsozialismus bezeichnet und häufig mit der Todesstrafe abgeurteilt. Heutzutage findet der Ausdruck in der Rhetorik der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der rechtspopulistischen Pegida-Bewegung wieder zunehmend Verwendung. (de)
  • Der Begriff Volksverrat wurde in der Sprache des Nationalsozialismus geprägt. Er entstand nach dem Ersten Weltkrieg im Sprachgebrauch der Rechtsextremen als Bezeichnung für die demokratisch geprägten Anhänger der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung führten die Nationalsozialisten den Tatbestand des Volksverrates im Strafrecht ein. Er bezeichnete das „unmittelbar gegen das deutsche Volk gerichtete Verbrechen eines Volksgenossen, der die politische Einheit, Freiheit und Macht des deutschen Volkes zu erschüttern trachtet“. Personen, denen dies vorgeworfen wurde, wurden als Volksverräter bezeichnet. Damit wurden zunächst Verbrechen des Hochverrats und Landesverrats (§§ 80–93 StGB) bezeichnet. Insbesondere durch die Rechtsprechung des Volksgerichtshofes unter Roland Freisler (1893–1945) wurde damit jede Art von Kritik am Nationalsozialismus bezeichnet und häufig mit der Todesstrafe abgeurteilt. Heutzutage findet der Ausdruck in der Rhetorik der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der rechtspopulistischen Pegida-Bewegung wieder zunehmend Verwendung. (de)
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  • Der Begriff Volksverrat wurde in der Sprache des Nationalsozialismus geprägt. Er entstand nach dem Ersten Weltkrieg im Sprachgebrauch der Rechtsextremen als Bezeichnung für die demokratisch geprägten Anhänger der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung führten die Nationalsozialisten den Tatbestand des Volksverrates im Strafrecht ein. Heutzutage findet der Ausdruck in der Rhetorik der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der rechtspopulistischen Pegida-Bewegung wieder zunehmend Verwendung. (de)
  • Der Begriff Volksverrat wurde in der Sprache des Nationalsozialismus geprägt. Er entstand nach dem Ersten Weltkrieg im Sprachgebrauch der Rechtsextremen als Bezeichnung für die demokratisch geprägten Anhänger der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung führten die Nationalsozialisten den Tatbestand des Volksverrates im Strafrecht ein. Heutzutage findet der Ausdruck in der Rhetorik der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der rechtspopulistischen Pegida-Bewegung wieder zunehmend Verwendung. (de)
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  • Volksverrat (de)
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