Volkstumspolitik ist eine rein deutsche Begriffsprägung, die nach dem Ersten Weltkrieg und den im Versailler Vertrag verfügten Gebietsabtretungen zur Entfaltung kam. Ihre praktische Ausgestaltung erfuhr sie in der Zeit des Nationalsozialismus durch das Deutsche Reich zunächst mit dem Anschluss des Saargebiets 1935, dem Anschluss Österreichs als „Unternehmen Otto“ und der Eingliederung des Sudetenlandes 1938 und dann massiv mit dem Polenfeldzug und dem „Russlandfeldzug“ als „Unternehmen Barbarossa“ parallel neben Himmlers „Programm Heinrich“.

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  • Volkstumspolitik ist eine rein deutsche Begriffsprägung, die nach dem Ersten Weltkrieg und den im Versailler Vertrag verfügten Gebietsabtretungen zur Entfaltung kam. Ihre praktische Ausgestaltung erfuhr sie in der Zeit des Nationalsozialismus durch das Deutsche Reich zunächst mit dem Anschluss des Saargebiets 1935, dem Anschluss Österreichs als „Unternehmen Otto“ und der Eingliederung des Sudetenlandes 1938 und dann massiv mit dem Polenfeldzug und dem „Russlandfeldzug“ als „Unternehmen Barbarossa“ parallel neben Himmlers „Programm Heinrich“. Volkstumspolitik beinhaltete im „Großdeutschen Reich“ die außenpolitische, rassistisch-imperialistische Verlängerung der Nürnberger Gesetze vom „Reichsparteitag der Freiheit“ am 15. September 1935, die als sogenanntes Blutschutzgesetz die „Reinheit des deutschen Blutes“ und das „artverwandte Blut“ zunächst vor der „Vermischung“ mit „Juden“, „Negern“ und „Zigeunern“ bewahren sollten, bis mit Kriegsbeginn im Osten und der geplanten Ausweitung deutschen beziehungsweise „germanischen“ Volkstums bis zum Ural der Schutz vor den „Fremdvölkischen“ und deren „Umvolkung“ über graduelle Einbürgerung bis zur Endstufe der „Reichsbürgerschaft“ oder Bekämpfung bis zur Vernichtung hinzukamen. Sie ist also zentraler Herrschaftsbegriff des Nationalsozialismus. (de)
  • Volkstumspolitik ist eine rein deutsche Begriffsprägung, die nach dem Ersten Weltkrieg und den im Versailler Vertrag verfügten Gebietsabtretungen zur Entfaltung kam. Ihre praktische Ausgestaltung erfuhr sie in der Zeit des Nationalsozialismus durch das Deutsche Reich zunächst mit dem Anschluss des Saargebiets 1935, dem Anschluss Österreichs als „Unternehmen Otto“ und der Eingliederung des Sudetenlandes 1938 und dann massiv mit dem Polenfeldzug und dem „Russlandfeldzug“ als „Unternehmen Barbarossa“ parallel neben Himmlers „Programm Heinrich“. Volkstumspolitik beinhaltete im „Großdeutschen Reich“ die außenpolitische, rassistisch-imperialistische Verlängerung der Nürnberger Gesetze vom „Reichsparteitag der Freiheit“ am 15. September 1935, die als sogenanntes Blutschutzgesetz die „Reinheit des deutschen Blutes“ und das „artverwandte Blut“ zunächst vor der „Vermischung“ mit „Juden“, „Negern“ und „Zigeunern“ bewahren sollten, bis mit Kriegsbeginn im Osten und der geplanten Ausweitung deutschen beziehungsweise „germanischen“ Volkstums bis zum Ural der Schutz vor den „Fremdvölkischen“ und deren „Umvolkung“ über graduelle Einbürgerung bis zur Endstufe der „Reichsbürgerschaft“ oder Bekämpfung bis zur Vernichtung hinzukamen. Sie ist also zentraler Herrschaftsbegriff des Nationalsozialismus. (de)
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  • 3-515-08535-1
  • 978-3-486-41933-7
  • 978-3-486-71242-1
  • 978-3-88680-859-5
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  • Enzyklopädie des Nationalsozialismus (de)
  • Germany Turns Eastwards. A Study of Ostforschung in the Third Reich (de)
  • Wissenschaft im Dienst nationalsozialistischer Politik? Die „Volksdeutschen Forschungsgemeinschaften“ von 1931–1945 (de)
  • Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS (de)
  • Deutsche Historiker im Nationalsozialismus (de)
  • Heinrich Himmler. Biographie (de)
  • Umvolkung, Umsiedlung, rassische Bestandsaufnahme. NS-"Volkstumspolitik" in den böhmischen Ländern (de)
  • Volkstumspolitik des Deutschen Reiches 1933–1938. Die Auslanddeutschen im Spannungsfeld zwischen Traditionalisten und Nationalsozialisten (de)
  • „Fremdvölkische“ im Dritten Reich. Ein Beitrag zur nationalsozialistischen Rechtssetzung und Rechtspraxis in Verwaltung und Justiz unter besonderer Berücksichtigung der eingegliederten Ostgebiete und des Generalgouvernements (de)
  • Historiker im Nationalsozialismus. Deutsche Geschichtswissenschaft und der „Volkstumskampf“ im Osten (de)
  • Enzyklopädie des Nationalsozialismus (de)
  • Germany Turns Eastwards. A Study of Ostforschung in the Third Reich (de)
  • Wissenschaft im Dienst nationalsozialistischer Politik? Die „Volksdeutschen Forschungsgemeinschaften“ von 1931–1945 (de)
  • Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS (de)
  • Deutsche Historiker im Nationalsozialismus (de)
  • Heinrich Himmler. Biographie (de)
  • Umvolkung, Umsiedlung, rassische Bestandsaufnahme. NS-"Volkstumspolitik" in den böhmischen Ländern (de)
  • Volkstumspolitik des Deutschen Reiches 1933–1938. Die Auslanddeutschen im Spannungsfeld zwischen Traditionalisten und Nationalsozialisten (de)
  • „Fremdvölkische“ im Dritten Reich. Ein Beitrag zur nationalsozialistischen Rechtssetzung und Rechtspraxis in Verwaltung und Justiz unter besonderer Berücksichtigung der eingegliederten Ostgebiete und des Generalgouvernements (de)
  • Historiker im Nationalsozialismus. Deutsche Geschichtswissenschaft und der „Volkstumskampf“ im Osten (de)
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  • Diemut Majer
  • Tammo Luther
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  • Band 28
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  • darin Kapitel 12: Die Volkstumspolitik im Osten
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  • Augsburg
  • Baden-Baden
  • Frankfurt am Main
  • Göttingen
  • London
  • München
  • Stuttgart
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  • Schriften des Bundesarchivs
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  • Oldenbourg Wissenschaftsverlag
  • Siedler
  • Steiner
  • Weltbild
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  • Volkstumspolitik ist eine rein deutsche Begriffsprägung, die nach dem Ersten Weltkrieg und den im Versailler Vertrag verfügten Gebietsabtretungen zur Entfaltung kam. Ihre praktische Ausgestaltung erfuhr sie in der Zeit des Nationalsozialismus durch das Deutsche Reich zunächst mit dem Anschluss des Saargebiets 1935, dem Anschluss Österreichs als „Unternehmen Otto“ und der Eingliederung des Sudetenlandes 1938 und dann massiv mit dem Polenfeldzug und dem „Russlandfeldzug“ als „Unternehmen Barbarossa“ parallel neben Himmlers „Programm Heinrich“. (de)
  • Volkstumspolitik ist eine rein deutsche Begriffsprägung, die nach dem Ersten Weltkrieg und den im Versailler Vertrag verfügten Gebietsabtretungen zur Entfaltung kam. Ihre praktische Ausgestaltung erfuhr sie in der Zeit des Nationalsozialismus durch das Deutsche Reich zunächst mit dem Anschluss des Saargebiets 1935, dem Anschluss Österreichs als „Unternehmen Otto“ und der Eingliederung des Sudetenlandes 1938 und dann massiv mit dem Polenfeldzug und dem „Russlandfeldzug“ als „Unternehmen Barbarossa“ parallel neben Himmlers „Programm Heinrich“. (de)
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