Die Volksgesetzgebung in der Freien und Hansestadt Hamburg, als Element der direkten Demokratie des Landes, wurde neuerlich 1996 eingeführt. Sie besteht neben den bisherigen Instrumenten der repräsentativen Demokratie (indirekte Demokratie), der Wahl von Volksvertretern in das Landesparlament, die dort unter anderem über die Gesetzgebung abstimmen, fort. Die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Volksgesetzgebung in Hamburg, sowie angemeldete Volksinitiativen und, bei Erfolg, jeweils die zugehörigen Volksbegehren bzw. Volksentscheide sind nachfolgend dargestellt.

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  • Die Volksgesetzgebung in der Freien und Hansestadt Hamburg, als Element der direkten Demokratie des Landes, wurde neuerlich 1996 eingeführt. Sie besteht neben den bisherigen Instrumenten der repräsentativen Demokratie (indirekte Demokratie), der Wahl von Volksvertretern in das Landesparlament, die dort unter anderem über die Gesetzgebung abstimmen, fort. Die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Volksgesetzgebung in Hamburg, sowie angemeldete Volksinitiativen und, bei Erfolg, jeweils die zugehörigen Volksbegehren bzw. Volksentscheide sind nachfolgend dargestellt. (de)
  • Die Volksgesetzgebung in der Freien und Hansestadt Hamburg, als Element der direkten Demokratie des Landes, wurde neuerlich 1996 eingeführt. Sie besteht neben den bisherigen Instrumenten der repräsentativen Demokratie (indirekte Demokratie), der Wahl von Volksvertretern in das Landesparlament, die dort unter anderem über die Gesetzgebung abstimmen, fort. Die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Volksgesetzgebung in Hamburg, sowie angemeldete Volksinitiativen und, bei Erfolg, jeweils die zugehörigen Volksbegehren bzw. Volksentscheide sind nachfolgend dargestellt. (de)
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  • Die Volksgesetzgebung in der Freien und Hansestadt Hamburg, als Element der direkten Demokratie des Landes, wurde neuerlich 1996 eingeführt. Sie besteht neben den bisherigen Instrumenten der repräsentativen Demokratie (indirekte Demokratie), der Wahl von Volksvertretern in das Landesparlament, die dort unter anderem über die Gesetzgebung abstimmen, fort. Die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Volksgesetzgebung in Hamburg, sowie angemeldete Volksinitiativen und, bei Erfolg, jeweils die zugehörigen Volksbegehren bzw. Volksentscheide sind nachfolgend dargestellt. (de)
  • Die Volksgesetzgebung in der Freien und Hansestadt Hamburg, als Element der direkten Demokratie des Landes, wurde neuerlich 1996 eingeführt. Sie besteht neben den bisherigen Instrumenten der repräsentativen Demokratie (indirekte Demokratie), der Wahl von Volksvertretern in das Landesparlament, die dort unter anderem über die Gesetzgebung abstimmen, fort. Die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Volksgesetzgebung in Hamburg, sowie angemeldete Volksinitiativen und, bei Erfolg, jeweils die zugehörigen Volksbegehren bzw. Volksentscheide sind nachfolgend dargestellt. (de)
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  • Volksgesetzgebung in Hamburg (de)
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