Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem („jedermann“), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Vermögensgegenständen zustehe.

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  • Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem („jedermann“), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Vermögensgegenständen zustehe. Als Volkseigentum (im weiteren nichtsozialistischem Sinne) werden manchmal auch Dinge benannt, an denen überhaupt kein privates Eigentum (Luft zum Atmen, Sonnenlicht, Wind usw.) begründet werden kann oder die dem Rechtsverkehr entzogen sind. So darf in Brasilien oder Tunesien z. B. der Strand nicht bebaut oder von einem Hotel alleine beansprucht werden. In früherer Zeit „gehörte“ auch die Allmende dem Dorfvolk, so dass es sein Vieh dort zur Weide bringen konnte, ohne dass die ärmeren Bauern an die reichen Bauern oder die Kirche dafür bezahlen mussten. Ein ähnliches Verständnis herrschte bei den Indianern Nordamerikas vor, die keinen Privatbesitz an Grund und Boden kannten (siehe Geschichte der First Nations#Grundlegende kulturelle Missverständnisse). (de)
  • Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem („jedermann“), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Vermögensgegenständen zustehe. Als Volkseigentum (im weiteren nichtsozialistischem Sinne) werden manchmal auch Dinge benannt, an denen überhaupt kein privates Eigentum (Luft zum Atmen, Sonnenlicht, Wind usw.) begründet werden kann oder die dem Rechtsverkehr entzogen sind. So darf in Brasilien oder Tunesien z. B. der Strand nicht bebaut oder von einem Hotel alleine beansprucht werden. In früherer Zeit „gehörte“ auch die Allmende dem Dorfvolk, so dass es sein Vieh dort zur Weide bringen konnte, ohne dass die ärmeren Bauern an die reichen Bauern oder die Kirche dafür bezahlen mussten. Ein ähnliches Verständnis herrschte bei den Indianern Nordamerikas vor, die keinen Privatbesitz an Grund und Boden kannten (siehe Geschichte der First Nations#Grundlegende kulturelle Missverständnisse). (de)
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  • Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem („jedermann“), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Vermögensgegenständen zustehe. (de)
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  • Volkseigentum (de)
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