Der Volkseigene Betrieb (VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Ihre Gründung, nach Vorbild ähnlicher Betriebe in der Sowjetunion, war Ergebnis des unter sowjetischer Besatzung nach Ende des Zweiten Weltkrieges durchgeführten Prozesses der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen. Ab 1948 waren sie die ökonomischen Basiseinheiten der Zentralverwaltungswirtschaft. Formaljuristisch befanden sie sich in Volkseigentum und unterlagen der DDR-Staats- und Parteiführung. Ihr Verkauf an Privatpersonen war verboten.

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  • Der Volkseigene Betrieb (VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Ihre Gründung, nach Vorbild ähnlicher Betriebe in der Sowjetunion, war Ergebnis des unter sowjetischer Besatzung nach Ende des Zweiten Weltkrieges durchgeführten Prozesses der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen. Ab 1948 waren sie die ökonomischen Basiseinheiten der Zentralverwaltungswirtschaft. Formaljuristisch befanden sie sich in Volkseigentum und unterlagen der DDR-Staats- und Parteiführung. Ihr Verkauf an Privatpersonen war verboten. An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werkleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Erste Sekretär der SED-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Dem Werkleiter unterstellt waren mehrere Fachdirektoren (Technischer Direktor, Produktionsdirektor, Ökonomischer Direktor, Hauptbuchhalter). Die Bezeichnung „VEB (K)“, die man vereinzelt findet, bedeutet „kreisgeleitet“. Die VEB waren zunächst branchenbezogen in Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) zusammengefasst. Ab Ende der 1960er Jahre wurden diese VVB schrittweise in Kombinate umgewandelt. VVB und Kombinate wiederum waren der Verantwortung und Planung in der Staatlichen Plankommission (SPK), den Industrieministerien und deren Hauptverwaltungen unterstellt. 1989 waren 79,9 Prozent aller Beschäftigten der DDR in einem VEB beschäftigt. Dem eigentlichen Betriebsnamen wurde häufig noch ein Ehrenname hinzugefügt, beispielsweise der VEB Kombinat Chemische Werke „Walter Ulbricht“ Leuna, der zuvor von den Werktätigen im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs der Planerfüllung und -übererfüllung „erkämpft“ werden musste. Volkseigene Betriebe spielten als Trägerbetriebe eine wichtige Rolle in der Sportförderung. Mit der deutschen Wiedervereinigung und der Einführung der Marktwirtschaft ab 1990 wurden die rund 8000 Kombinate und VEB durch die Treuhandanstalt privatisiert. Nach dem Treuhandgesetz wurden die Volkseigenen Betriebe zum 1. Juli 1990 in Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Aufbau (GmbH i. A.) umgewandelt. Eine interne Datenbank der Rentenversicherungsträger gibt Auskunft über die Nachfolgebetriebe. Investitionen wurden 1948 bis 1967 innerhalb des staatlichen Bankensystems über Zweigstellen der Deutschen Investitionsbank finanziert. (de)
  • Der Volkseigene Betrieb (VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Ihre Gründung, nach Vorbild ähnlicher Betriebe in der Sowjetunion, war Ergebnis des unter sowjetischer Besatzung nach Ende des Zweiten Weltkrieges durchgeführten Prozesses der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen. Ab 1948 waren sie die ökonomischen Basiseinheiten der Zentralverwaltungswirtschaft. Formaljuristisch befanden sie sich in Volkseigentum und unterlagen der DDR-Staats- und Parteiführung. Ihr Verkauf an Privatpersonen war verboten. An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werkleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Erste Sekretär der SED-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Dem Werkleiter unterstellt waren mehrere Fachdirektoren (Technischer Direktor, Produktionsdirektor, Ökonomischer Direktor, Hauptbuchhalter). Die Bezeichnung „VEB (K)“, die man vereinzelt findet, bedeutet „kreisgeleitet“. Die VEB waren zunächst branchenbezogen in Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) zusammengefasst. Ab Ende der 1960er Jahre wurden diese VVB schrittweise in Kombinate umgewandelt. VVB und Kombinate wiederum waren der Verantwortung und Planung in der Staatlichen Plankommission (SPK), den Industrieministerien und deren Hauptverwaltungen unterstellt. 1989 waren 79,9 Prozent aller Beschäftigten der DDR in einem VEB beschäftigt. Dem eigentlichen Betriebsnamen wurde häufig noch ein Ehrenname hinzugefügt, beispielsweise der VEB Kombinat Chemische Werke „Walter Ulbricht“ Leuna, der zuvor von den Werktätigen im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs der Planerfüllung und -übererfüllung „erkämpft“ werden musste. Volkseigene Betriebe spielten als Trägerbetriebe eine wichtige Rolle in der Sportförderung. Mit der deutschen Wiedervereinigung und der Einführung der Marktwirtschaft ab 1990 wurden die rund 8000 Kombinate und VEB durch die Treuhandanstalt privatisiert. Nach dem Treuhandgesetz wurden die Volkseigenen Betriebe zum 1. Juli 1990 in Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Aufbau (GmbH i. A.) umgewandelt. Eine interne Datenbank der Rentenversicherungsträger gibt Auskunft über die Nachfolgebetriebe. Investitionen wurden 1948 bis 1967 innerhalb des staatlichen Bankensystems über Zweigstellen der Deutschen Investitionsbank finanziert. (de)
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  • Der Volkseigene Betrieb (VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Ihre Gründung, nach Vorbild ähnlicher Betriebe in der Sowjetunion, war Ergebnis des unter sowjetischer Besatzung nach Ende des Zweiten Weltkrieges durchgeführten Prozesses der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen. Ab 1948 waren sie die ökonomischen Basiseinheiten der Zentralverwaltungswirtschaft. Formaljuristisch befanden sie sich in Volkseigentum und unterlagen der DDR-Staats- und Parteiführung. Ihr Verkauf an Privatpersonen war verboten. (de)
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