Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet. Der Begriff Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint auch in keiner der deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt, der Stellvertreter muss ein Bundesminister sein.

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  • Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet. Der Begriff Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint auch in keiner der deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt, der Stellvertreter muss ein Bundesminister sein. Ein Bundeskanzler hat viele Aufgaben, bei denen er sich von anderen Menschen vertreten lassen kann. Das Grundgesetz meint hier allerdings nur die besonderen Befugnisse, die zum Amt des Bundeskanzlers gehören. In der Literatur ist es strittig, wann genau der Vertretungsfall eintritt und wer ihn feststellt, sollte der Bundeskanzler (z. B. aufgrund einer schweren Erkrankung) diese Entscheidung nicht selbst treffen können. Strittig ist auch, ob der Stellvertreter im Vertretungsfall wirklich alle Befugnisse des Bundeskanzlers wahrnehmen kann, etwa die Vertrauensfrage stellen. Wenn der Bundeskanzler selbst noch handlungsfähig ist, sind die Möglichkeiten des Vizekanzlers ohnehin sehr begrenzt. Bisher ist es allerdings noch nicht zu einer Gesamtvertretung gekommen, weil der Bundeskanzler längerfristig schwer erkrankt oder unerreichbar gewesen wäre. Wenn ein Bundeskanzler stirbt oder das Amt nicht mehr ausüben kann, wird der Stellvertreter nicht automatisch dessen Nachfolger. In so einem Fall ist es dem Bundespräsidenten vorbehalten, einen der Kabinettsminister zu bitten, geschäftsführend das Amt zu führen. Bei Rücktritt des Bundeskanzlers sollte der Bundeskanzler selbst die Geschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführen, kann dies jedoch auch ablehnen. (de)
  • Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet. Der Begriff Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint auch in keiner der deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt, der Stellvertreter muss ein Bundesminister sein. Ein Bundeskanzler hat viele Aufgaben, bei denen er sich von anderen Menschen vertreten lassen kann. Das Grundgesetz meint hier allerdings nur die besonderen Befugnisse, die zum Amt des Bundeskanzlers gehören. In der Literatur ist es strittig, wann genau der Vertretungsfall eintritt und wer ihn feststellt, sollte der Bundeskanzler (z. B. aufgrund einer schweren Erkrankung) diese Entscheidung nicht selbst treffen können. Strittig ist auch, ob der Stellvertreter im Vertretungsfall wirklich alle Befugnisse des Bundeskanzlers wahrnehmen kann, etwa die Vertrauensfrage stellen. Wenn der Bundeskanzler selbst noch handlungsfähig ist, sind die Möglichkeiten des Vizekanzlers ohnehin sehr begrenzt. Bisher ist es allerdings noch nicht zu einer Gesamtvertretung gekommen, weil der Bundeskanzler längerfristig schwer erkrankt oder unerreichbar gewesen wäre. Wenn ein Bundeskanzler stirbt oder das Amt nicht mehr ausüben kann, wird der Stellvertreter nicht automatisch dessen Nachfolger. In so einem Fall ist es dem Bundespräsidenten vorbehalten, einen der Kabinettsminister zu bitten, geschäftsführend das Amt zu führen. Bei Rücktritt des Bundeskanzlers sollte der Bundeskanzler selbst die Geschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführen, kann dies jedoch auch ablehnen. (de)
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  • Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet. Der Begriff Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint auch in keiner der deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt, der Stellvertreter muss ein Bundesminister sein. (de)
  • Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet. Der Begriff Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint auch in keiner der deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt, der Stellvertreter muss ein Bundesminister sein. (de)
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  • Vizekanzler (Deutschland) (de)
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