Der Villicus (Lateinisch) bei den alten Römern als Verwalter eines Gutes (villa) war gewöhnlich ein Sklave oder Freigelassener, der die Aufsicht über die Arbeitssklaven des Gutes hatte. Er musste von Rechts wegen von der ganzen Landwirtschaft eine vollständige praktische Erfahrung haben. Er verwaltete alle Einnahmen und Ausgaben des Guts im Namen seines Herrn. Aufgrund der im Vergleich zu den ihm unterstehenden Ackerbausklaven körperlich weniger verausgabenden Tätigkeit erhielt der villicus von seinem Herren eine entsprechend geringere Ration an Lebensmitteln zugeteilt als diese.

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  • Der Villicus (Lateinisch) bei den alten Römern als Verwalter eines Gutes (villa) war gewöhnlich ein Sklave oder Freigelassener, der die Aufsicht über die Arbeitssklaven des Gutes hatte. Er musste von Rechts wegen von der ganzen Landwirtschaft eine vollständige praktische Erfahrung haben. Er verwaltete alle Einnahmen und Ausgaben des Guts im Namen seines Herrn. Aufgrund der im Vergleich zu den ihm unterstehenden Ackerbausklaven körperlich weniger verausgabenden Tätigkeit erhielt der villicus von seinem Herren eine entsprechend geringere Ration an Lebensmitteln zugeteilt als diese. Im Mittelalter bezeichnete der Titel einen vom Grundherrn Beauftragten. Vielfach waren das Verwalter der Güter eines Herrenhofs (s. dazu auch Villikation). Als Verwalter waren ein villicus und ein subvillicus tätig, die mit ihren Knechten das Ackerland bewirtschafteten, die Abgaben der unterstellten Höfe einzogen und den ganzen Ertrag an den Herrn weitergaben. Sie waren meist Beauftragte der Herrschaften und konnten jederzeit des Amtes enthoben werden. Für die Dienste erhielten sie einen Teil der eingezogenen Abgaben. Aus der bäuerlichen Berufs- und Stellungsbezeichnung Villicus bildete sich der nicht nur in Norddeutschland verbreitete Familienname Willke, Wilcke oder Wilke. Auch heute sind diese Familiennamen noch häufig auf Meierhöfen in Ortschaften anzutreffen. (de)
  • Der Villicus (Lateinisch) bei den alten Römern als Verwalter eines Gutes (villa) war gewöhnlich ein Sklave oder Freigelassener, der die Aufsicht über die Arbeitssklaven des Gutes hatte. Er musste von Rechts wegen von der ganzen Landwirtschaft eine vollständige praktische Erfahrung haben. Er verwaltete alle Einnahmen und Ausgaben des Guts im Namen seines Herrn. Aufgrund der im Vergleich zu den ihm unterstehenden Ackerbausklaven körperlich weniger verausgabenden Tätigkeit erhielt der villicus von seinem Herren eine entsprechend geringere Ration an Lebensmitteln zugeteilt als diese. Im Mittelalter bezeichnete der Titel einen vom Grundherrn Beauftragten. Vielfach waren das Verwalter der Güter eines Herrenhofs (s. dazu auch Villikation). Als Verwalter waren ein villicus und ein subvillicus tätig, die mit ihren Knechten das Ackerland bewirtschafteten, die Abgaben der unterstellten Höfe einzogen und den ganzen Ertrag an den Herrn weitergaben. Sie waren meist Beauftragte der Herrschaften und konnten jederzeit des Amtes enthoben werden. Für die Dienste erhielten sie einen Teil der eingezogenen Abgaben. Aus der bäuerlichen Berufs- und Stellungsbezeichnung Villicus bildete sich der nicht nur in Norddeutschland verbreitete Familienname Willke, Wilcke oder Wilke. Auch heute sind diese Familiennamen noch häufig auf Meierhöfen in Ortschaften anzutreffen. (de)
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  • Der Villicus (Lateinisch) bei den alten Römern als Verwalter eines Gutes (villa) war gewöhnlich ein Sklave oder Freigelassener, der die Aufsicht über die Arbeitssklaven des Gutes hatte. Er musste von Rechts wegen von der ganzen Landwirtschaft eine vollständige praktische Erfahrung haben. Er verwaltete alle Einnahmen und Ausgaben des Guts im Namen seines Herrn. Aufgrund der im Vergleich zu den ihm unterstehenden Ackerbausklaven körperlich weniger verausgabenden Tätigkeit erhielt der villicus von seinem Herren eine entsprechend geringere Ration an Lebensmitteln zugeteilt als diese. (de)
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