Vila ([ˈwilɐ], von lat. villa „Landgut“) ist in Portugal die Bezeichnung für eine Gemeinde (Freguesia) als Kleinstadt von besonderem Siedlungsgewicht und mit einer Mindestinfrastruktur. Das Recht einer Gemeinde, sich als Vila zu bezeichnen, wird durch Parlamentsbeschluss verliehen. Die Voraussetzungen hierfür sind in einem Gesetz Nr. 11/82 vom 2. Juni 1982 geregelt. Mit der Verleihung dieses Rechts ist keine administrative oder funktionelle Änderung der Rechtsstellung der Gemeinde verbunden, sie erschöpft sich im Titularrecht. Größere Gemeinden (ab 8.000 wahlberechtigte Einwohner), die zudem höhere Anforderungen an eine städtische Infrastruktur erfüllen, können zur Cidade ernannt werden. Von einzelnen Voraussetzungen, insbesondere der Mindestgröße, kann abgesehen werden, wenn der Gemeinde

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  • Vila ([ˈwilɐ], von lat. villa „Landgut“) ist in Portugal die Bezeichnung für eine Gemeinde (Freguesia) als Kleinstadt von besonderem Siedlungsgewicht und mit einer Mindestinfrastruktur. Das Recht einer Gemeinde, sich als Vila zu bezeichnen, wird durch Parlamentsbeschluss verliehen. Die Voraussetzungen hierfür sind in einem Gesetz Nr. 11/82 vom 2. Juni 1982 geregelt. Mit der Verleihung dieses Rechts ist keine administrative oder funktionelle Änderung der Rechtsstellung der Gemeinde verbunden, sie erschöpft sich im Titularrecht. Größere Gemeinden (ab 8.000 wahlberechtigte Einwohner), die zudem höhere Anforderungen an eine städtische Infrastruktur erfüllen, können zur Cidade ernannt werden. Von einzelnen Voraussetzungen, insbesondere der Mindestgröße, kann abgesehen werden, wenn der Gemeinde aus anderen Gründen, hier vor allem historischen, ein besonderes Gewicht zukommt. Auch mehrere Gemeinden können eine Vila bilden, ohne dass hierdurch aber die Rechtsstellung der Gemeinden verändert werden würde. In Portugal gibt es 572 Vilas (Stand 2010). (de)
  • Vila ([ˈwilɐ], von lat. villa „Landgut“) ist in Portugal die Bezeichnung für eine Gemeinde (Freguesia) als Kleinstadt von besonderem Siedlungsgewicht und mit einer Mindestinfrastruktur. Das Recht einer Gemeinde, sich als Vila zu bezeichnen, wird durch Parlamentsbeschluss verliehen. Die Voraussetzungen hierfür sind in einem Gesetz Nr. 11/82 vom 2. Juni 1982 geregelt. Mit der Verleihung dieses Rechts ist keine administrative oder funktionelle Änderung der Rechtsstellung der Gemeinde verbunden, sie erschöpft sich im Titularrecht. Größere Gemeinden (ab 8.000 wahlberechtigte Einwohner), die zudem höhere Anforderungen an eine städtische Infrastruktur erfüllen, können zur Cidade ernannt werden. Von einzelnen Voraussetzungen, insbesondere der Mindestgröße, kann abgesehen werden, wenn der Gemeinde aus anderen Gründen, hier vor allem historischen, ein besonderes Gewicht zukommt. Auch mehrere Gemeinden können eine Vila bilden, ohne dass hierdurch aber die Rechtsstellung der Gemeinden verändert werden würde. In Portugal gibt es 572 Vilas (Stand 2010). (de)
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  • Vila ([ˈwilɐ], von lat. villa „Landgut“) ist in Portugal die Bezeichnung für eine Gemeinde (Freguesia) als Kleinstadt von besonderem Siedlungsgewicht und mit einer Mindestinfrastruktur. Das Recht einer Gemeinde, sich als Vila zu bezeichnen, wird durch Parlamentsbeschluss verliehen. Die Voraussetzungen hierfür sind in einem Gesetz Nr. 11/82 vom 2. Juni 1982 geregelt. Mit der Verleihung dieses Rechts ist keine administrative oder funktionelle Änderung der Rechtsstellung der Gemeinde verbunden, sie erschöpft sich im Titularrecht. Größere Gemeinden (ab 8.000 wahlberechtigte Einwohner), die zudem höhere Anforderungen an eine städtische Infrastruktur erfüllen, können zur Cidade ernannt werden. Von einzelnen Voraussetzungen, insbesondere der Mindestgröße, kann abgesehen werden, wenn der Gemeinde (de)
  • Vila ([ˈwilɐ], von lat. villa „Landgut“) ist in Portugal die Bezeichnung für eine Gemeinde (Freguesia) als Kleinstadt von besonderem Siedlungsgewicht und mit einer Mindestinfrastruktur. Das Recht einer Gemeinde, sich als Vila zu bezeichnen, wird durch Parlamentsbeschluss verliehen. Die Voraussetzungen hierfür sind in einem Gesetz Nr. 11/82 vom 2. Juni 1982 geregelt. Mit der Verleihung dieses Rechts ist keine administrative oder funktionelle Änderung der Rechtsstellung der Gemeinde verbunden, sie erschöpft sich im Titularrecht. Größere Gemeinden (ab 8.000 wahlberechtigte Einwohner), die zudem höhere Anforderungen an eine städtische Infrastruktur erfüllen, können zur Cidade ernannt werden. Von einzelnen Voraussetzungen, insbesondere der Mindestgröße, kann abgesehen werden, wenn der Gemeinde (de)
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  • Vila (Portugal) (de)
  • Vila (Portugal) (de)
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