Verwendung ist der juristische Fachausdruck für eine Aufwendung (freiwillige und zweckgerichtete Vermögensopfer) zugunsten einer Sache. Im Gegensatz zum Schaden, der grob gesagt einen unfreiwilligen Vermögensverlust beschreibt, handelt es sich bei einer Verwendung um eine willentliche Vermögensaufwendung, die der Sache zugutekommt, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dient. Keine Verwendungen sind die Aufwendungen, die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Sache getätigt werden.

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  • Verwendung ist der juristische Fachausdruck für eine Aufwendung (freiwillige und zweckgerichtete Vermögensopfer) zugunsten einer Sache. Im Gegensatz zum Schaden, der grob gesagt einen unfreiwilligen Vermögensverlust beschreibt, handelt es sich bei einer Verwendung um eine willentliche Vermögensaufwendung, die der Sache zugutekommt, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dient. Keine Verwendungen sind die Aufwendungen, die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Sache getätigt werden. (de)
  • Verwendung ist der juristische Fachausdruck für eine Aufwendung (freiwillige und zweckgerichtete Vermögensopfer) zugunsten einer Sache. Im Gegensatz zum Schaden, der grob gesagt einen unfreiwilligen Vermögensverlust beschreibt, handelt es sich bei einer Verwendung um eine willentliche Vermögensaufwendung, die der Sache zugutekommt, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dient. Keine Verwendungen sind die Aufwendungen, die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Sache getätigt werden. (de)
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  • Verwendung ist der juristische Fachausdruck für eine Aufwendung (freiwillige und zweckgerichtete Vermögensopfer) zugunsten einer Sache. Im Gegensatz zum Schaden, der grob gesagt einen unfreiwilligen Vermögensverlust beschreibt, handelt es sich bei einer Verwendung um eine willentliche Vermögensaufwendung, die der Sache zugutekommt, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dient. Keine Verwendungen sind die Aufwendungen, die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Sache getätigt werden. (de)
  • Verwendung ist der juristische Fachausdruck für eine Aufwendung (freiwillige und zweckgerichtete Vermögensopfer) zugunsten einer Sache. Im Gegensatz zum Schaden, der grob gesagt einen unfreiwilligen Vermögensverlust beschreibt, handelt es sich bei einer Verwendung um eine willentliche Vermögensaufwendung, die der Sache zugutekommt, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dient. Keine Verwendungen sind die Aufwendungen, die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Sache getätigt werden. (de)
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  • Verwendung (Recht) (de)
  • Verwendung (Recht) (de)
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