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- Verwandtenheirat oder Verwandtenehe bezeichnet die Eheschließung zwischen engen Blutsverwandten, wobei sich die Nähe oder der Grad der Verwandtschaft aus der gemeinsamen biologischen Abstammung der Ehepartner ergibt; als eng verwandt werden Cousins und Cousinen (Vettern und Basen) bis zum 2. Grad angesehen, ebenso Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten. Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen in Ländern, in denen Verwandtenheiraten üblich sind, ein Drittel davon zwischen Cousin und Cousine. Geschätzte 20 Prozent der Weltbevölkerung bevorzugen eine Verwandtenehe, geschätzte mehr als 10 Prozent sind mit einem Cousin 2. Grades oder einem engeren Verwandten verheiratet oder sind Nachkommen einer solchen Ehe. In der Türkei wird die Häufigkeit von Verwandtenehen auf 20 bis 30 Prozent geschätzt, im Oman liegt sie um das Zwei- bis Dreifache höher. Genetische Beratungsstellen weisen auch in den betroffenen Ländern darauf hin, dass Kinder von blutsverwandten Paaren das größere Risiko einer Erbkrankheit oder Behinderung haben als Kinder nicht miteinander verwandter Paare (siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken). (de)
- Verwandtenheirat oder Verwandtenehe bezeichnet die Eheschließung zwischen engen Blutsverwandten, wobei sich die Nähe oder der Grad der Verwandtschaft aus der gemeinsamen biologischen Abstammung der Ehepartner ergibt; als eng verwandt werden Cousins und Cousinen (Vettern und Basen) bis zum 2. Grad angesehen, ebenso Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten. Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen in Ländern, in denen Verwandtenheiraten üblich sind, ein Drittel davon zwischen Cousin und Cousine. Geschätzte 20 Prozent der Weltbevölkerung bevorzugen eine Verwandtenehe, geschätzte mehr als 10 Prozent sind mit einem Cousin 2. Grades oder einem engeren Verwandten verheiratet oder sind Nachkommen einer solchen Ehe. In der Türkei wird die Häufigkeit von Verwandtenehen auf 20 bis 30 Prozent geschätzt, im Oman liegt sie um das Zwei- bis Dreifache höher. Genetische Beratungsstellen weisen auch in den betroffenen Ländern darauf hin, dass Kinder von blutsverwandten Paaren das größere Risiko einer Erbkrankheit oder Behinderung haben als Kinder nicht miteinander verwandter Paare (siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken). (de)
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prop-de:autor
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- Übersetzung: Rudi Paret
- Cigdem Akyol
- Alan H. Bittles, M. L. Black
- Antje Schmelcher
- Janine Flocke
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prop-de:datum
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- 2013 (xsd:integer)
- 2007-03-27 (xsd:date)
- 2011-06-06 (xsd:date)
- 2012-07-23 (xsd:date)
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prop-de:kommentar
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- Datensammlung
- viele Kinder mit Erbkrankheiten stammen aus Verwandtenehen
- zu arrangierten Migrantenehen zwischen Cousin und Cousine
- zum Unwissen von Migrantenpaaren über Gefahren angeborener Krankheiten
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prop-de:sprache
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prop-de:text
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- Verboten sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits oder mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, eure Nährschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen , zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, ist es für euch keine Sünde – und die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne. Auch zwei Schwestern zusammen zu haben, abgesehen von dem, was bereits geschehen ist. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
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prop-de:titel
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- Inzest: Cousin und Cousine als Eltern
- Global Patterns & Tables of Consanguinity
- Migranten: Verwandt, verlobt, verheiratet!
- Verwandtenehen: Darüber spricht man nicht
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- Verwandtenheirat oder Verwandtenehe bezeichnet die Eheschließung zwischen engen Blutsverwandten, wobei sich die Nähe oder der Grad der Verwandtschaft aus der gemeinsamen biologischen Abstammung der Ehepartner ergibt; als eng verwandt werden Cousins und Cousinen (Vettern und Basen) bis zum 2. Grad angesehen, ebenso Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten. Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen in Ländern, in denen Verwandtenheiraten üblich sind, ein Drittel davon zwischen Cousin und Cousine. Geschätzte 20 Prozent der Weltbevölkerung bevorzugen eine Verwandtenehe, geschätzte mehr als 10 Prozent sind mit einem Cousin 2. Grades oder einem engeren Verwandten verheiratet oder sind Nachkommen einer solchen Ehe. In der Türkei wird die Häufigkeit von Verwandtenehen auf 20 bis 30 Prozent (de)
- Verwandtenheirat oder Verwandtenehe bezeichnet die Eheschließung zwischen engen Blutsverwandten, wobei sich die Nähe oder der Grad der Verwandtschaft aus der gemeinsamen biologischen Abstammung der Ehepartner ergibt; als eng verwandt werden Cousins und Cousinen (Vettern und Basen) bis zum 2. Grad angesehen, ebenso Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten. Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen in Ländern, in denen Verwandtenheiraten üblich sind, ein Drittel davon zwischen Cousin und Cousine. Geschätzte 20 Prozent der Weltbevölkerung bevorzugen eine Verwandtenehe, geschätzte mehr als 10 Prozent sind mit einem Cousin 2. Grades oder einem engeren Verwandten verheiratet oder sind Nachkommen einer solchen Ehe. In der Türkei wird die Häufigkeit von Verwandtenehen auf 20 bis 30 Prozent (de)
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- Verwandtenheirat (de)
- Verwandtenheirat (de)
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