Im April 2013 wurden mehrere Fälle von Nepotismus (Vetternwirtschaft) von Abgeordneten im Bayerischen Landtag bekannt. Sie hatten Ehepartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln beschäftigt. Dieses wurde in Medien als Verwandtenaffäre, Gehaltsaffäre, Abgeordnetenaffäre, Familienaffäre, Beschäftigungsaffäre und Amigo-Affäre (nicht zu verwechseln mit der Amigo-Affäre von 1993) bezeichnet.

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  • Im April 2013 wurden mehrere Fälle von Nepotismus (Vetternwirtschaft) von Abgeordneten im Bayerischen Landtag bekannt. Sie hatten Ehepartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln beschäftigt. Dieses wurde in Medien als Verwandtenaffäre, Gehaltsaffäre, Abgeordnetenaffäre, Familienaffäre, Beschäftigungsaffäre und Amigo-Affäre (nicht zu verwechseln mit der Amigo-Affäre von 1993) bezeichnet. Bestand zunächst der Vorwurf nur gegen einige Abgeordnete der CSU, wurde später bekannt, dass insgesamt 79 bayerische Abgeordnete nach dem Jahr 2000 eine Übergangsregelung genutzt hatten und nach dem grundsätzlichen Verbot weiter Verwandte sowie Ehepartner als Mitarbeiter auf Staatskosten beschäftigt hatten, davon 56 Landtagsmitglieder von der CSU, 21 von der SPD, einer von den Grünen und ein Fraktionsloser, der früher den Grünen angehörte. Beschäftigungen weiter entfernter Verwandter wurden auch bei Mitgliedern der Freien Wähler publik. Dazu kamen je ein Fall bei der SPD und den Freien Wählern, wo Stiefsöhne nach dem Beschäftigungsverbot eingestellt wurden. (de)
  • Im April 2013 wurden mehrere Fälle von Nepotismus (Vetternwirtschaft) von Abgeordneten im Bayerischen Landtag bekannt. Sie hatten Ehepartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln beschäftigt. Dieses wurde in Medien als Verwandtenaffäre, Gehaltsaffäre, Abgeordnetenaffäre, Familienaffäre, Beschäftigungsaffäre und Amigo-Affäre (nicht zu verwechseln mit der Amigo-Affäre von 1993) bezeichnet. Bestand zunächst der Vorwurf nur gegen einige Abgeordnete der CSU, wurde später bekannt, dass insgesamt 79 bayerische Abgeordnete nach dem Jahr 2000 eine Übergangsregelung genutzt hatten und nach dem grundsätzlichen Verbot weiter Verwandte sowie Ehepartner als Mitarbeiter auf Staatskosten beschäftigt hatten, davon 56 Landtagsmitglieder von der CSU, 21 von der SPD, einer von den Grünen und ein Fraktionsloser, der früher den Grünen angehörte. Beschäftigungen weiter entfernter Verwandter wurden auch bei Mitgliedern der Freien Wähler publik. Dazu kamen je ein Fall bei der SPD und den Freien Wählern, wo Stiefsöhne nach dem Beschäftigungsverbot eingestellt wurden. (de)
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  • Im April 2013 wurden mehrere Fälle von Nepotismus (Vetternwirtschaft) von Abgeordneten im Bayerischen Landtag bekannt. Sie hatten Ehepartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln beschäftigt. Dieses wurde in Medien als Verwandtenaffäre, Gehaltsaffäre, Abgeordnetenaffäre, Familienaffäre, Beschäftigungsaffäre und Amigo-Affäre (nicht zu verwechseln mit der Amigo-Affäre von 1993) bezeichnet. (de)
  • Im April 2013 wurden mehrere Fälle von Nepotismus (Vetternwirtschaft) von Abgeordneten im Bayerischen Landtag bekannt. Sie hatten Ehepartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln beschäftigt. Dieses wurde in Medien als Verwandtenaffäre, Gehaltsaffäre, Abgeordnetenaffäre, Familienaffäre, Beschäftigungsaffäre und Amigo-Affäre (nicht zu verwechseln mit der Amigo-Affäre von 1993) bezeichnet. (de)
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  • Verwandtenaffäre (de)
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