Italien ist in 20 Regionen, neun Großstädte mit besonderem Status, 100 Provinzen und 8047 Gemeinden untergliedert (Stand: Januar 2015). Am 1. Januar 2015 wurden die Aufgaben von zunächst neun Provinzen von ebensovielen Großstädten mit besonderem Status (città metropolitane) übernommen. Regionen, Großstädte mit besonderem Status, Provinzen und Gemeinden sind nach Art. 114 der Italienischen Verfassung als Gebietskörperschaften mit politischer Autonomie und Selbstverwaltungsrechten unterschiedlicher Ausprägung ausgestattet.

Property Value
dbo:abstract
  • Italien ist in 20 Regionen, neun Großstädte mit besonderem Status, 100 Provinzen und 8047 Gemeinden untergliedert (Stand: Januar 2015). Am 1. Januar 2015 wurden die Aufgaben von zunächst neun Provinzen von ebensovielen Großstädten mit besonderem Status (città metropolitane) übernommen. Regionen, Großstädte mit besonderem Status, Provinzen und Gemeinden sind nach Art. 114 der Italienischen Verfassung als Gebietskörperschaften mit politischer Autonomie und Selbstverwaltungsrechten unterschiedlicher Ausprägung ausgestattet. (de)
  • Italien ist in 20 Regionen, neun Großstädte mit besonderem Status, 100 Provinzen und 8047 Gemeinden untergliedert (Stand: Januar 2015). Am 1. Januar 2015 wurden die Aufgaben von zunächst neun Provinzen von ebensovielen Großstädten mit besonderem Status (città metropolitane) übernommen. Regionen, Großstädte mit besonderem Status, Provinzen und Gemeinden sind nach Art. 114 der Italienischen Verfassung als Gebietskörperschaften mit politischer Autonomie und Selbstverwaltungsrechten unterschiedlicher Ausprägung ausgestattet. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 7591636 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 152200957 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Italien ist in 20 Regionen, neun Großstädte mit besonderem Status, 100 Provinzen und 8047 Gemeinden untergliedert (Stand: Januar 2015). Am 1. Januar 2015 wurden die Aufgaben von zunächst neun Provinzen von ebensovielen Großstädten mit besonderem Status (città metropolitane) übernommen. Regionen, Großstädte mit besonderem Status, Provinzen und Gemeinden sind nach Art. 114 der Italienischen Verfassung als Gebietskörperschaften mit politischer Autonomie und Selbstverwaltungsrechten unterschiedlicher Ausprägung ausgestattet. (de)
  • Italien ist in 20 Regionen, neun Großstädte mit besonderem Status, 100 Provinzen und 8047 Gemeinden untergliedert (Stand: Januar 2015). Am 1. Januar 2015 wurden die Aufgaben von zunächst neun Provinzen von ebensovielen Großstädten mit besonderem Status (città metropolitane) übernommen. Regionen, Großstädte mit besonderem Status, Provinzen und Gemeinden sind nach Art. 114 der Italienischen Verfassung als Gebietskörperschaften mit politischer Autonomie und Selbstverwaltungsrechten unterschiedlicher Ausprägung ausgestattet. (de)
rdfs:label
  • Verwaltungsgliederung Italiens (de)
  • Verwaltungsgliederung Italiens (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of