Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung durch die Landstände angewiesen. Im Gegensatz zu anderen Staaten war es in Mecklenburg nie zur Herausbildung des Absolutismus gekommen. Durch die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin vom 17. Mai 1920 und das Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz vom 29. Januar 1919 (24. Mai 1923) wurden beide Länder als Freistaaten parlamentarisch-demokratische Republiken und erlangten damit erstmals politische Autonomie. Am 1. Januar 1934 wurden die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz unter dem Druck des NS-Regimes zum Land Mecklenburg zusammengeschlossen.

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  • Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung durch die Landstände angewiesen. Im Gegensatz zu anderen Staaten war es in Mecklenburg nie zur Herausbildung des Absolutismus gekommen. Durch die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin vom 17. Mai 1920 und das Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz vom 29. Januar 1919 (24. Mai 1923) wurden beide Länder als Freistaaten parlamentarisch-demokratische Republiken und erlangten damit erstmals politische Autonomie. Am 1. Januar 1934 wurden die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz unter dem Druck des NS-Regimes zum Land Mecklenburg zusammengeschlossen. (de)
  • Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung durch die Landstände angewiesen. Im Gegensatz zu anderen Staaten war es in Mecklenburg nie zur Herausbildung des Absolutismus gekommen. Durch die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin vom 17. Mai 1920 und das Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz vom 29. Januar 1919 (24. Mai 1923) wurden beide Länder als Freistaaten parlamentarisch-demokratische Republiken und erlangten damit erstmals politische Autonomie. Am 1. Januar 1934 wurden die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz unter dem Druck des NS-Regimes zum Land Mecklenburg zusammengeschlossen. (de)
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  • Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung durch die Landstände angewiesen. Im Gegensatz zu anderen Staaten war es in Mecklenburg nie zur Herausbildung des Absolutismus gekommen. Durch die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin vom 17. Mai 1920 und das Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz vom 29. Januar 1919 (24. Mai 1923) wurden beide Länder als Freistaaten parlamentarisch-demokratische Republiken und erlangten damit erstmals politische Autonomie. Am 1. Januar 1934 wurden die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz unter dem Druck des NS-Regimes zum Land Mecklenburg zusammengeschlossen. (de)
  • Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung durch die Landstände angewiesen. Im Gegensatz zu anderen Staaten war es in Mecklenburg nie zur Herausbildung des Absolutismus gekommen. Durch die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin vom 17. Mai 1920 und das Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz vom 29. Januar 1919 (24. Mai 1923) wurden beide Länder als Freistaaten parlamentarisch-demokratische Republiken und erlangten damit erstmals politische Autonomie. Am 1. Januar 1934 wurden die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz unter dem Druck des NS-Regimes zum Land Mecklenburg zusammengeschlossen. (de)
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  • Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs (de)
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