Verwaltungsfachangestellte (VFA) sind ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, seltener auch in Kirchenverwaltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbeiter bzw. Bürosachbearbeiter (Bundesverwaltung) tätig. Da Verwaltungsfachangestellte häufig hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen, fungieren sie als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB (Beamte im haftungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinne; sind jedoch keine Beamten im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG).

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  • Verwaltungsfachangestellte (VFA) sind ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, seltener auch in Kirchenverwaltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbeiter bzw. Bürosachbearbeiter (Bundesverwaltung) tätig. Da Verwaltungsfachangestellte häufig hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen, fungieren sie als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB (Beamte im haftungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinne; sind jedoch keine Beamten im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG). Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 5.177 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 31. Je nach Bildungseinrichtung wird eine entsprechende Ausbildung bzw. Weiterbildung auch als Angestelltenlehrgang I (AL I bzw. A-I) bezeichnet. (de)
  • Verwaltungsfachangestellte (VFA) sind ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, seltener auch in Kirchenverwaltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbeiter bzw. Bürosachbearbeiter (Bundesverwaltung) tätig. Da Verwaltungsfachangestellte häufig hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen, fungieren sie als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB (Beamte im haftungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinne; sind jedoch keine Beamten im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG). Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 5.177 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 31. Je nach Bildungseinrichtung wird eine entsprechende Ausbildung bzw. Weiterbildung auch als Angestelltenlehrgang I (AL I bzw. A-I) bezeichnet. (de)
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  • Verwaltungsfachangestellte (VFA) sind ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, seltener auch in Kirchenverwaltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbeiter bzw. Bürosachbearbeiter (Bundesverwaltung) tätig. Da Verwaltungsfachangestellte häufig hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen, fungieren sie als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB (Beamte im haftungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinne; sind jedoch keine Beamten im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG). (de)
  • Verwaltungsfachangestellte (VFA) sind ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, seltener auch in Kirchenverwaltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbeiter bzw. Bürosachbearbeiter (Bundesverwaltung) tätig. Da Verwaltungsfachangestellte häufig hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen, fungieren sie als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB (Beamte im haftungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinne; sind jedoch keine Beamten im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG). (de)
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